Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 236

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keiten im medizinischen Bereich ist. Durch dieses Gesetz werden Krankenschwestern beziehungsweise das Krankenpflegepersonal dazu ermächtigt, Tätigkeiten, die sie häufig auch bisher schon ausführten, nun berechtigterweise auszuüben.

Wie schon gesagt, haben sich die Anforderungen an das Pflegepersonal geändert. Krankenpfleger und Krankenschwestern sind mittlerweile ein eigenständiger Beruf, was auch eine Erweiterung der Kompetenzen und der Tätigkeiten zur Folge hat.

Für besonders wesentlich halte ich es, daß mit diesem Gesetz die Verpflichtung zur Fortbildung geregelt wird. Innerhalb von fünf Jahren muß das Personal eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens 40 Stunden absolvieren, wodurch gewährleistet wird, daß das Personal stets mit dem neuesten Wissensstand vertraut gemacht wird und alte Kenntnisse wieder aufgefrischt werden. Natürlich gibt es bezüglich der Fortbildungsverpflichtung Übergangsbestimmungen.

Es ist gut und richtig, daß in allen Bundesländern das Krankenpflegepersonal gleich gut ausgebildet wird, worüber in Absprache mit den Ländern auch Einigung erzielt werden konnte.

Dieses Gesetz ist zu begrüßen, denn eine gute Qualifikation der in der Gesundheits- und Krankenpflege Tätigen wünschen wir uns alle. Ich bin überzeugt davon, daß diesem guten Gesetz bezüglich der Gesundheitsberufe weitere Schritte folgen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 13 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.57

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Jahrzehntelange Vorbereitungen finden heute ihren Abschluß: Das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe wird realisiert. Die steigende Bedeutung der Pflege rechtfertigte nicht nur, sondern erforderte geradezu ein neues, eigenständiges und zeitgemäßes Gesetz, das insbesondere die Berufsausbildung und -ausübung regelt. Diese grundlegende Reform etabliert die Gesundheits- und Krankenpflege gleichrangig neben den anderen Gesundheitsberufen.

Als wesentliches Ergebnis betrachte ich, so wie schon meine Vorrednerin, die Entlastung des Pflegepersonals von Gesetzeskonflikten. Schon lange waren viele Tätigkeiten für Krankenschwestern und -pflegepersonal, die unerlaubt waren, aber angeordnet wurden, an der Tagesordnung – ein unzumutbarer Zustand, der heute durch diesen Beschluß gesetzlich legitimiert werden soll.

Die Inhalte des Gesetzes wurden schon wiederholt und sehr detailliert erläutert, sodaß dazu eine weitere Erklärung nicht mehr notwendig ist.

Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, daß uns alle diese speziellen, inhaltlich und formal europarechtlichen Neuerungen dieses Gesetzes einen beträchtlichen und wichtigen Schritt in der generellen Verbesserung unseres Gesundheitswesens weiterbringen. Diese Tatsache veranlaßt uns, den Beteiligten zu danken und der Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesminister.

23.59

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Es geschieht einem Minister beziehungsweise einer Ministerin sehr selten, daß, wenn man das Ministeramt antritt, ein fast fertiges Gesetz auf dem Schreibtisch liegt. Ich möchte mich deshalb zuerst bei meiner Vorgängerin, der


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