Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 10

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aber gleichzeitig eine Beschwerde beim Höchstgericht erhoben haben. Für die vollziehende Behörde stellt sich nun die Frage, ob diese vom Höchstgericht zuerkannte oder zuzuerkennende aufschiebende Wirkung einem Vollzug der fremdenpolizeilichen Maßnahmen entgegensteht oder nicht.

Ich gehe davon aus, daß in diesem Falle folgende Antwort zu geben ist: In jenen Fällen einer aufschiebenden Wirkung, die vom Höchstgericht erteilt worden ist, wird die zuständige Behörde davon direkt informiert. In aller Regel ist diese zuständige Behörde nicht das Innenministerium, sondern die jeweilige Sicherheitsdirektion; das heißt, in diesem Falle besteht kein zusätzlicher Koordinierungsbedarf.

Wenn Bescheide direkt an das Innenministerium gehen – wenn also das Innenministerium von der aufschiebenden Wirkung informiert wird –, werden die fremdenpolizeilichen Behörden von meinem Ressort sofort und umgehend darüber informiert.

Darüber hinaus – das möchte ich in diesem Zusammenhang auch sagen, Frau Abgeordnete – ist es mein Ziel und Bestreben – ich habe das in den letzten Wochen auch so gemacht –, den Verwaltungsgerichtshof über jene Fälle in Kenntnis zu setzen, in denen es schwerwiegende Gründe für fremdenpolizeiliche Maßnahmen gibt, wo der Verwaltungsgerichtshof aber noch keine Entscheidung getroffen, sondern eine aufschiebende Wirkung ausgesprochen hat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Laut Medienberichten hat die Zahl der Fälle mit aufschiebender Wirkung und der beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle enorm zugenommen.

Wie viele anhängige Fälle gibt es im Augenblick, bei denen es darum geht, daß die Abschiebung verzögert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Die genaue Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht aus dem Stegreif sagen. Es sind aber einige tausend Fälle, die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof liegen und wo größtenteils auch aufschiebende Wirkung zugesagt worden ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Karl Freund, bitte.

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich als Abgeordneter werde oftmals von Beamten, die in Bezirkshauptmannschaften oder Sicherheitsdirektionen mit der Vollziehung des Fremden- und Asylgesetzes betraut sind, kontaktiert und mit Problemen konfrontiert. Bei der Abschiebung von Illegalen wird zum Beispiel oftmals von den Vertretungsbehörden die Ausstellung der Reisedokumente hinausgeschoben, was dazu führt, daß jemand bis zu einem halben Jahr länger im Land sein kann und dann allenfalls untertaucht.

Herr Bundesminister! Was berichten Ihnen jene Beamte oder Vertretungsbehörden über Erfolg oder Mißerfolg beim Vollzug der Fremden- und Asylgesetze?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! In diesem Bereich gibt es ohne Zweifel in vielen Dingen Handlungsbedarf; Handlungsbedarf, weil wir zu wenige Schubhaftplätze haben, Handlungsbedarf, weil die Schubhaftplätze geographisch oder regional bedingt in der Anzahl sehr unterschiedlich sind, Handlungsbedarf, weil es mein Ziel ist, Schubhäftlinge und Verwaltungshäftlinge soweit wie möglich zu trennen. Auch in der Betreuung der Schubhäftlinge gibt es in nächster Zeit einiges zu verbessern. – Das zum einen.

Zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß ich in den nächsten Wochen und Monaten vorhabe, die Schubhaft generell zu reformieren, zu verbessern und zu verändern. Davon ist natürlich folgender Fall ausgenommen: Wenn wir keine konkreten Heimreisezertifikate haben,


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