Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 102

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4. § 15 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Art. 4 Z 11a dieses Bundesgesetzes, § 41 Abs. 2 und 3 und § 62e Abs. 12 und der Entfall des § 41 Abs. 4 mit 1. Jänner 2000,

5. die §§ 3a bis 5 samt Überschriften in der Fassung des Art. 4 Z 3 dieses Bundesgesetzes, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 3 bis 6 in der Fassung des Art. 4 Z 11b dieses Bundesgesetzes, § 15a Abs. 1, § 15b Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 25a samt Überschrift, § 49 Abs. 2, § 50 Abs. 1 und 2, § 51 Abs. 1 bis 3, § 54 Abs. 2 lit. a und Abs. 5, § 55 Abs. 3, § 62d Abs. 2 und § 62e Abs. 1 bis 6 und 10 sowie die Aufhebung des § 12 samt Überschrift, des § 15b Abs. 1 Z 3 und des § 22 samt Überschrift mit 1. Jänner 2003."

2. Im Art. 4 Z 26 werden dem § 62e folgende Abs. 10 bis 12 angefügt:

"(10) § 25a ist nur auf Beamte anzuwenden, deren Ausscheiden aus dem Dienststand nach dem 31. Dezember 2002 wirksam wird.

(11) Der Prozentsatz des Pensionsbeitrages gemäß § 22 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 und des besonderen Pensionsbeitrages gemäß § 56 Abs. 3a oder § 57 Abs. 2 vermindert sich für Beamte, auf die § 62b Abs. 1 nicht anzuwenden ist, um 1,5 Prozentpunkte.

(12) Der Prozentsatz des Pensionsbeitrages nach § 22 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 und des besonderen Pensionsbeitrages gemäß § 56 Abs. 3a oder § 57 Abs. 2 vermindert sich für Beamte, die ihr 60. Lebensjahr nach dem 30. November 2019 vollenden werden, um 1,5 Prozentpunkte."

3. Im Art. 9 Z 1 lautet § 5 Abs. 2 Z 1 letzter Satz:

"Sonderzahlungen und der Nebengebührendurchschnittssatz bleiben dabei außer Betracht."

4. Im Art. 15 wird in der Novellierungsanordnung nach dem Wort "Parlamentsmitarbeitergesetz" folgender Ausdruck eingefügt:

"BGBI. Nr. 288/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 64/1997."

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag ist somit eingebracht, und ich bitte, ihn in der weiteren Verhandlung als Grundlage zu verwenden.

15.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Der Antrag der Abgeordneten Nowotny, Stummvoll, Gusenbauer, Höchtl ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht somit in Verhandlung.

Kollege Leikam, war das eine Wortmeldung? (Abg. Leikam: Nein, nein!) Gut.

Dann ist der nächste Redner Herr Abgeordneter Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte.

15.39

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige erste Runde zu den Budgetbegleitgesetzen und zur Pensionsreform ist nunmehr schon vier Stunden alt, und wie von Bundesparteiobmann Dr. Haider in seiner ersten Wortmeldung angekündigt, haben wir soeben auch schon den ersten Abänderungsantrag der Kollegen Höchtl, Gusenbauer gehört.

Ich sage Ihnen für meine Fraktion klipp und klar: Wir werden diesen Abänderungsantrag selbstverständlich mittragen, weil er genau jene Intentionen enthält und genau jenen Befürchtungen Rechnung trägt, die wir Freiheitlichen in der heutigen Diskussion ohnehin schon zum Ausdruck gebracht haben.


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