Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 53

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dies sei mir zu sagen gestattet, wenn wir hier schon über Generalthemen sprechen –, mit dieser Steuerpolitik sichern Sie den Standort Österreich nicht, mit dieser Steuerpolitik können Sie Ihre Vorgaben der Schaffung von Beschäftigung in Österreich sicher nicht umsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Kröll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.15

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Wortmeldung zum 3. oder, wenn Sie so wollen, zum 2. Budgetbegleitgesetz betrifft insbesondere den Finanzausgleich und das Finanzausgleichsgesetz. Ich verweise nur darauf, daß meine Kollegen Mühlbachler und Auer die Zusammenhänge schon umfassend dargelegt haben und auf so manche oppositionelle Meinung, was ihren Kern und ihren Wahrheitsgehalt betrifft, eingegangen sind. Ich möchte mich daher im wesentlichen auf den Bereich des Finanzausgleichsgesetzes beschränken.

Nach eingehenden Beratungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden, vertreten durch Gemeinde- und Städtebund, wurden Änderungen im Finanzausgleich ausverhandelt, die zusammen mit dem Budgetbegleitgesetz heute beschlossen werden sollen. Ich stehe nicht an, gleich an Anfang meiner Rede herzlich dafür zu danken – auch dem Herrn Staatssekretär in Vertretung des Herrn Ministers –, daß dies in einem konstruktiven Klima geschehen ist, obwohl – aber das liegt in der Natur der Sache – es gerade auch für die kommunalen Vertretungsverbände nicht einfach ist, für alle 2 500 Mitgliedsgemeinden und Bürgermeister, das heißt, für jeden das Richtige zu tun. Unterm Strich aber kann man diesem Ergebnis absolut zustimmen und ihm zugestehen, daß es ausgewogen ist, und zu dem Ergebnis dieser Beschlüsse auch stehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Kommunalsteuer – und das ist das wesentliche Segment – bleibt als gemeindeeigene Steuer unangetastet. Ab 1. Jänner 1998 sind die Österreichischen Bundesbahnen gegenüber den Gemeinden kommunalsteuerpflichtig geworden, wobei jedoch, wie es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes angeregt wurde, eine Kommunalsteuerbefreiung für den Infrastrukturbereich und den Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erfolgt.

Diese Kommunalsteuer wird ein Aufkommen von rund 250 Millionen Schilling zur Folge haben, sie wird um 100 Millionen Schilling gemildert, eine Summe, die bisher der Bund für die Betriebsstättengemeinden nach § 20 FAG-Gesetz geleistet hat. Also man kann demnach von konkret 150 Millionen Schilling sprechen, die den Gemeinden jährlich zur Verfügung stehen.

Die Aufkommenserwartungen der Einnahmenadaptierungen werden sowohl durch Einmaleffekte – das wurde zuvor angesprochen – wie Sistierungen der Freibetragsbescheide bei der Lohnsteuer, Erhöhung der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch durch langfristig wirksame Maßnahmen wie der Tabaksteuer inklusive Einfuhrumsatzsteuer, Verschiebung der Bausparprämie und der Versicherungssteuer mit insgesamt 12,3 Milliarden Schilling für das Jahr 1998 und mit insgesamt 10,95 Milliarden Schilling für 1999 und mit rund 6,35 Milliarden Schilling für die Jahre ab 2000 prognostiziert.

Für die laufende Finanzausgleichsperiode bis zum Jahr 2000 ergibt sich aus dem Topf der gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Länder demnach ein Mehrbetrag von rund 4 Milliarden Schilling und für die Gemeinden und Städte ein solcher von rund 1,8 Milliarden Schilling. Das heißt im Klartext, daß die Gemeindeertragsanteile im Jahre 1998 um 852 Millionen Schilling, im Jahre 1999 um 658 Millionen Schilling und in den Folgejahren um etwa 225 Millionen Schilling steigen werden.

Für die Jahre 1998 und 1999 wurde vereinbart, daß der Bund von den Ertragsanteilen der Gemeinden an der Lohnsteuer einen Betrag von 150 Millionen Schilling pro Jahr einbehält. Dieser Vorwegabzug ist im Finanzausgleichsgesetz 1997 bis einschließlich 1999 befristet. Auf diese Befristung möchte ich ausdrücklich aufmerksam machen. Diese Maßnahme dient


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