Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 99

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Ich stimme mit Ihnen darin überein, daß man theoretisch – theoretisch! – sagen könnte: Eigentlich will ich die Unternehmen gar nicht besteuern. Das, was ich besteuern will, ist das persönliche Einkommen. Nur: Dann müßten Sie konsequenterweise auch das Vermögen besteuern, denn sonst können Sie einen Vermögenszuwachs als solchen in Ihrem System überhaupt nicht erfassen.

Wenn Sie das wollen, wäre ich für diese Klarstellung dankbar. Im gegenwärtigen System müssen wir auch die Unternehmen besteuern, denn sonst hätten wir eben eine Steuerlücke. Es gäbe gewisse Einkommen, die überhaupt nicht steuerlich erfaßt wären; das heißt, die nichts zum Allgemeinwohl beitrügen. Immerhin wird aber die Infrastruktur des Landes auch von Unternehmen genutzt, und daher ist es sinnvoll, daß auch Unternehmen zur Erhaltung dieser Infrastruktur, und zwar sowohl der materiellen als auch der sozialen, beitragen.

Was den letzten Punkt betrifft, nämlich die Frage – das ist ja der eigentliche Punkt Ihres Antrages – im Zusammenhang mit den Sanierungsgewinnen, gebe ich zu, daß ich persönlich hinsichtlich der Regelungen, die wir im Unternehmensreorganisationsgesetz getroffen haben, nicht ganz ohne Skepsis bin. Ich meine, es ist auch sinnvoll, daß wir genau beobachten, wie sich das wirklich auswirkt, ob wir nicht ein vielleicht etwas zu kompliziertes Verfahren gewählt haben, aber ich würde sagen, daß man das erst anhand der Praxis feststellen kann.

Die steuerliche Ergänzung im Zusammenhang mit diesem Verfahren ist doch in Verbindung mit den Regelungen zu sehen, die wir gerade auch wieder mit dem Abgabenänderungsgesetz getroffen haben, nämlich der "Verewigung" des Verlustvortrages. Das heißt, wir haben mit diesem permanenten Verlustvortrag nun eine Begünstigung geschaffen, haben aber auf der anderen Seite die Regelung bezüglich Sanierungsgewinne abgeschafft.

Jetzt können Sie natürlich argumentieren: Eigentlich möchte ich es umgekehrt haben, ich möchte lieber den Sanierungsgewinn haben, aber dafür begrenzte Verlustvorträge. Auch darüber kann man reden, nur: Alles Gute zugleich haben zu wollen und sich die Rosinen herauszupicken, ist eine nicht ungefährliche Entwicklung, eine Entwicklung, vor der ich warnen würde. Dazu kommt noch – Sie haben das ja selbst angedeutet –, daß die bisherige Regelung bezüglich Sanierungsgewinne extrem mißbrauchsanfällig war.

Man kann argumentieren: Vielleicht finden wir etwas anderes. Nur: Wir sollten auf keinen Fall zum alten System zurückkehren, dieses hat sich keinesfalls bewährt. Wenn man etwas anderes will – worüber wir immer zu sprechen bereit sind –, muß man davon ausgehen, daß man eine Wahl treffen muß. Man kann sich im steuerlichen Bereich nicht sozusagen die Rosinen herauspicken. Das wäre weder im volkswirtschaftlichen noch letztlich im unternehmerischen Interesse, denn das würde ja bedeuten, daß die Möglichkeiten der Infrastruktur, des Staates, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen, geringer wären.

Ich kann Ihnen versichern, daß wir uns mit dieser Materie eingehend auseinandersetzen werden, kann Ihnen aber keine Versicherung einer materiellen Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fink. Gleiche Redezeit. – Bitte.

15.48

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Peter, ich bin mit Ihrer inhaltlichen Begründung bezüglich der Sanierungsgewinne einverstanden. Ich vertrete hiezu die gleiche Ansicht und meine, daß der Entfall der Sanierungsgewinne aus der Einkommensdefinition dem Wegfall des § 36 ab 1998 entspricht, aufgrund dessen diese Einkommen absetzbar waren; absetzbar insofern, als Schuldennachlässe eben nicht versteuert wurden.

Ich bin der Meinung: Solang wir diese Sanierungsgewinne nicht steuerfrei lassen, so lang ist dieses Unternehmensreorganisationsgesetz totes Recht. Das bedeutet, daß die Sanierungs


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