Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 128

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aufgenommen beziehungsweise abgeschlossen werden. Artikel 6 regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern. Das Jahr 1999, zumindest budgetmäßig, ist nicht mehr weit von uns entfernt. Und da erkenne ich ein Problem, denn ich sehe im Budget 1998, daß diejenige Behörde, die – ich vermute es einmal – von seiten des Ministeriums mit diesen Agenden irgendwie zu tun haben wird, nämlich die Arbeitsinspektion, personell nicht höher dotiert worden ist. Da hat sich nichts gerührt.

Es kann schon sein, daß die Postenexplosion im Arbeitsinspektorat im Jahre 1999 erfolgen wird. Ich vermute aber, daß es dazu nicht kommen wird. Ich vermute, daß es nach wie vor einen großen Druck gegenüber der Arbeitsinspektion gibt, der da heißt: Wir wollen eigentlich die Arbeitsinspektion einschränken und nicht ausbauen!

Herr Kollege Verzetnitsch! Daß das du nicht sagst, das wundert mich nicht, aber ich nehme an, daß es diesen Druck geben wird. Ich würde es bedauern, wenn der Ausbau der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung an Beratungen der Sozialpartner zwischen den Parteien scheitern würde, wenn es zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen würde. Immerhin haben wir ja in Artikel 6 auch den Passus hineingenommen: "Wenn sich ein Arbeitgeber erfolglos bemüht, diese Dienste in Anspruch zu nehmen, liegt keine Verletzung seiner Verpflichtungen vor."

Das heißt, wenn es dem Bund und den Unfallversicherungsträgern nicht gelingt, diese Dienste auszubauen, dann sind die Unternehmen "aus dem Schneider". Das hielte ich für falsch, weil – und damit spanne ich noch einmal den Bogen zu den Pensionen – ein gut verstandener Arbeitnehmerschutz ein wirksamer Beitrag gegen Frühpensionierungen ist, gegen das, was in Österreich tatsächlich ein Problem ist: daß wir sehr viele Personen in einem hohen Alter haben, die durch die Arbeit krank werden. Wenn nicht endlich Mittel in die Prävention, und zwar nicht nur von seiten des Ministeriums, sondern auch von seiten der Unfallversicherung, gepumpt werden, wenn die Prävention nicht ausgebaut wird, dann bricht ein Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes in Österreich zusammen, dann wird es nicht möglich sein, das, was Sie sich im Bereich der Pensionen erhoffen, nämlich einen Rückgang bei der Frühinvalidität, auch tatsächlich zu erreichen. Und damit, nämlich dann, wenn das eintreten sollte, wäre auch der Teil der Pensionsreform, der noch positiv zu sehen ist, gefährdet.

Ich nehme Sie daher in die Verpflichtung, Frau Ministerin, daß dieses Anliegen in den nächsten Monaten tatsächlich ernst genommen wird, daß nicht nur der ArbeitnehmerInnenschutz, sondern auch die sonst von mir angeprochenen Fragen, beispielsweise die Arbeitslosenversicherung betreffend, tatsächlich etwas aktiver angegangen werden. Das liegt nicht nur an Ihnen, das weiß ich, sondern auch an den Sozialpartnern in diesem Haus. (Beifall bei den Grünen.)

17.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

17.32

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zuerst zu einigen der Fragen, die in den Raum gestellt wurden, kurz Stellung zu nehmen, bevor ich dann doch auch ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu den jetzt diskutierten Budgets mache.

Hinsichtlich Ihrer Fragen möchte ich darauf verweisen, daß wir in unserer gemeinsamen Sitzung im Budgetausschuß sehr viele Fragen bereits im Detail diskutieren konnten, und ich hoffe, daß auch die Damen und Herren Abgeordneten, deren Fragen nicht alle in der Ausschußsitzung behandelt werden konnten, wo aber eine schriftliche Beantwortung zugesagt wurde, die von mir bereits unterfertigten Antworten schon alle haben. Damit konnten doch sehr viele offene Fragen geklärt werden, und das doch einigermaßen zeitgerecht und, wie ich hoffe, für Sie auch befriedigend.

Herr Abgeordneter Haupt hat die Frage der Rehab-Zentren und auch der Organisation innerhalb der Sozialversicherung angesprochen. Ich darf ihn davon informieren, daß nun der Auftrag zur


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