Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 49

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Meilenstein in der Geschichte des Finanzressorts ist, kann auch die Schaffung eines unabhängigen Finanzsenates als Meilenstein bezeichnet werden. Dieser unabhängige Finanzsenat, der für das gesamte zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für Steuerangelegenheiten, Zoll- und Finanzstrafverfahren zuständig sein soll, stellt eine Stärkung der Bürgerrechte dar. Durch die Unabhängigkeit der Rechtsmittelbehörde werden faire und schnellere Verfahren vor unabhängigen Organen bewerkstelligt.

Wichtig ist auch, dass keine Zugangsbeschränkungen, wie die Gebührenpflicht, Kostenersatzregelungen für den Fall des Nicht-Obsiegens oder anwaltlicher Vertretungszwang bestehen.

Die diesbezügliche Regierungsvorlage wurde im Ministerrat am 19. Feber dieses Jahres beschlossen und soll nun ab 1. Jänner 2003 wirksam werden. Bis jetzt wurden bei Rechtsmittelverfahren die Entscheidungen entweder in weisungsfreien Senaten oder durch weisungsgebundene Einzelbeamte getroffen. Die Mitglieder des neuen unabhängigen Finanzsenates sollen, was ihre Aufgaben betrifft, an keine Weisungen gebunden sein. Weiters dürfen diese Mitglieder des unabhängigen Finanzsenates für die Dauer ihres Amtes keine Tätigkeit ausüben, die Zwei-fel an der Unabhängigkeit ihres Amtes hervorrufen könnte.

Die Schaffung dieses unabhängigen Finanzsenates dient nicht nur zur Stärkung der Bürgerrechte, sondern soll auch finanzielle Synergieeffekte bringen. Die Behörde soll an den bisherigen Standorten der sieben Finanzlandesdirektionen untergebracht werden, nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten, aber räumlich von den übrigen Finanzverwaltungen getrennt.

Der Personalbedarf sowie die Infrastruktur werden grundsätzlich aus dem Personalbestand der Finanzlandesdirektionen gedeckt.

Nicht zuletzt soll dieser unabhängige Finanzsenat auch den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof entlasten.

Für jeden Geschäftsbereich ist im Rahmen der Geschäftsverteilung die erforderliche Anzahl von Berufungssenaten zu bilden. Die gesetzlichen Berufsvertretungen haben für jede Außenstelle die erforderliche Anzahl von Mitgliedern für den Berufungssenat auf die Dauer von sechs Jahren zu entsenden. Die Beschlüsse im Berufungssenat erfolgen mit einfacher Mehrheit.

Die Vollversammlung hat unter Berücksichtigung der Bedeutung der Berufsgruppe für die Steuerleistung die Zahl der von den einzelnen Berufsvertretungen zu entsendenden Mitglieder zu bestimmen.

Die Tragweite dieses neuen Gesetzes spiegelt sich darin, dass umfassende Änderungen in folgenden Gesetzen notwendig sein werden: in der Bundesabgabenordnung, im Zollrechts-Durchführungsgesetz, im Ausschreibungsgesetz, im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, im Finanzstrafgesetz und im Abgaben-Verwaltungsorganisationsgesetz.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Damen und Herren im Finanzministerium für die geleistete Arbeit bedanken, welche dieses neue Gesetz mit sich brachte.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe schon eingangs die Feststellung getroffen, dass die Schaffung dieses unabhängigen Finanzsenates einen Meilenstein im Finanzressort darstellt. Ich ersuche Sie sehr höflich, diesem wichtigen und sinnvollen Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.19

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Abgabenänderungsgesetz 2002 beschäftigen, konkret mit dem § 27 Abs. 3 Ziffer 3. Es geht um die steuerfreie Ausschüttung von


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