Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 60

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machen will. Ich wollte wissen, ob dieser ehemalige österreichische Minister zu seinem Fehler steht und versucht, die Beleidigung dieses Hauses gutzumachen.

Ich bin während seiner Ausführungen im Saal geblieben und habe erlebt, was Herr Edlinger gesagt hat. Er hat gesagt: Ich ziehe die von mir gewählte Formulierung mit dem Ausdruck des Be-dauerns zurück. Zweitens hat er gesagt, die Vorrednerin und die Regierung seien schuld, und drittens hat er ausgeführt: Weil ich ein alter Antifaschist bin, kann es schon sein, dass ich grantig werde.

Herr Abgeordneter Edlinger, wenn das Ihre ganze Entschuldigung war, dann haben Sie dieses Haus jetzt wirklich beleidigt. Wenn Naziparolen in diesem Haus für Sie, der Sie sagen: Ich ziehe diese Formulierung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück!, nichts anderes sind als ein "Formulierungsfehler", dann haben Sie die Demokratie wirklich beleidigt. Derartiges hat hier herinnen nichts verloren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Edlinger, Sie haben auch Ihre Wähler beleidigt, denn auch die wollen so etwas hier nicht hören. Und Sie haben auch – Sie haben gesagt, Sie seien ein Antifaschist – alle Antifaschisten beleidigt. So etwas haben Sie hier nicht zu sagen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie haben dieses Haus so oft für selbstgefällige Darstellungen benutzt. Ihre heutige Entschuldigung hat eine emotionale Entgleisung von gestern zu einer Sünde an der Demokratie gemacht. Heute ist es wirklich ein Problem geworden. Herr Edlinger, wenn Sie noch Minister wären, würden wir Sie auffordern, zurückzutreten – das würde Ihnen als Abgeordnetem auch nicht schaden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Im Übrigen kann ich nur sagen: Es tut mir furchtbar Leid, dass heute ein guter Gesetzentwurf nicht beschlossen werden kann, weil offensichtlich das Junktim für die Sozialdemokraten noch immer eine wichtige Sache ist. Ich hoffe, dass weitere Gespräche geführt werden und dieses Gesetz, das für unsere Steuerzahler wichtig ist, das in der Verwaltungsreform wichtig ist, das den Zugang zum Recht erleichtert und letztendlich die Menschenrechte in Österreich verbessert, bald beschlossen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

12.07

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Reformgesetz würde ein weiterer Schritt in Richtung Verwaltungsreform vollzogen werden.

Auf den ersten Blick sieht das gar nicht so spektakulär aus. Die zweite Instanz im Finanzverfahren bleibt örtlich so wie bisher bei den Landesdirektionen angesiedelt. Die Aufgaben bleiben im Wesentlichen dieselben, und auch das Personal, das sich mit den Berufungen im Finanzverfahren beschäftigt, ist dasselbe wie bisher.

Dahinter steckt freilich mehr, geschätzte Damen und Herren, denn die zweite Instanz im Finanzverfahren wird mittels dieses Gesetzes aus den Händen weisungsgebundener Beamter genommen und einem unabhängigen Finanzsenat überantwortet. Das bedeutet nicht nur eine Neuerung für die Verwaltung, diese Reform der Steuerinstanz entspricht vielmehr den Standards, die in vielen EU-Ländern schon gegeben sind. Das ist daher auch im Sinne der Wirtschaft und im Sinne der Staatsbürger.

Wenn wir, geschätzte Damen und Herren, heute in Europa als Partner und als Standort für die Wirtschaft ernst genommen werden wollen, dann müssen wir natürlich auch europäische Spielregeln übernehmen. Mit dem vorliegenden Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz würden wir wieder einen Schritt mehr in diese Richtung setzen. Im Vordergrund müssen natürlich Effizienz und Sicherheit sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmer stehen.


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