Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 108

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Arzt, der im niedergelassenen Bereich arbeitet – müssen uns sehr wohl überlegen, ob wir nicht da oder dort ein Generikum verwenden könnten. Bei gleicher Qualität, versteht sich, das ist ja das Entscheidende!

Und dass nunmehr ein Behindertenvertreter in der Ethikkommission ist, das ist doch positiv, da kann man doch nicht dagegen sein.

Wie gesagt: Wenn man Haarspalterei betreiben will, wird man immer etwas finden. Lieber die Patienten jahrelang ohne Geld prozessieren lassen, als 10 S einzuheben!

Wir von der ÖVP sind der Meinung: Auch kleine Schritte sind Schritte, die erwähnenswert sind, und wer schnell hilft, der hilft doppelt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

14.57

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die noch verbleibende kurze Zeit dazu nützen, in der Debatte über die vier Gesetzesmaterien kurz den Standpunkt meines Ministeriums mitzuteilen.

Herr Kollege Lackner, da Sie selbst in der Verwaltung eines öffentlichen Krankenhauses im Bundesland Vorarlberg tätig sind, kann es selbstverständlich nicht verwundern, dass Sie mit entsprechend großem Interesse die Aussendungen meines Hauses zur Gesundheitspolitik lesen. Es hätte mich überrascht, wenn Sie die Meinung des Herrn Staatssekretärs auf Punkt und Beistrich unterstützt hätten. Das wäre mit Ihrer Rolle als Oppositionssprecher im Bereich Gesundheitspolitik nicht kompatibel gewesen.

Dennoch meine ich, dass der Herr Staatssekretär mit seinen Feststellungen in beiden Artikeln Recht hat, beispielsweise damit, dass mit der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung endlich eine Gesetzeslücke im Interesse der Patienten geschlossen werden konnte, wobei die derzeitige Lösung – und da gebe ich Herrn Professor Grünewald durchaus Recht – noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. All das muss sich erst in der Praxis bewähren, und man kann selbstverständlich auf Wegen, die einmal begonnenen worden sind, weitere Überlegungen und Maßnahmen folgen lassen.

Dazu, dass Herr Professor Grünewald gemeint hat, dass es keine spektakulären Schritte seien, möchte ich Ihnen aber schon auch noch etwas sagen: Die nicht-spektakulären Schritte dieser Bundesregierung haben immerhin etwa gemäß Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis aus 1995 dazu geführt, dass Gruppenpraxen nunmehr auch einen behindertengerechten Zugang haben müssen, dass endlich Qualitätskriterien der medizinischen Behandlung, wie in allen anderen Bereichen des Lebens auch, im Gesetz enthalten sind und man damit in die Umsetzungsphase eintritt. Das sind zumindest Schritte im Interesse der Patienten und der Qualitätssicherung, die die vorangegangene Bundesregierung in diesem Bereich nicht zustande gebracht hat.

Was die kleine Änderung im Hebammengesetz betrifft, gemäß der die Hebammen, die seit 1995 Oxytocin und andere Medikamente zur Geburtseinleitung im eigenen Bereich verwenden durften, nunmehr auch die Rezeptur selbst machen dürfen, so mag man das als kleinen Schritt ansehen, aber wenn man sich die Reaktionen der Interessenvertretungen, die beteiligt sind, angehört hat, weiß man, welch großer Schritt das war. Wenn ich mir die Diskussion hiezu in Erinnerung rufe – und Sie, Herr Kollege Lackner, als Gesundheitssprecher Ihrer Fraktion werden ähnliche Schreiben erhalten haben –, dann muss ich sagen, dass da der Eindruck erweckt wurde, es würde mit dieser Regelung geradezu der Rubikon überschritten, nämlich dahin gehend, dass man die ärztliche Kunst in Österreich nunmehr nachrangig behandeln würde. Ich bin nicht dieser Meinung und befinde mich damit in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Obersten Sanitätsrates, der in einem privaten Gespräch gemeint hat, dass das, was man seit 1995 darf und was nur mit der "Krücke" von Medikamentenverschreibungen im Nachhinein für


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