Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 129

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bei anderer Gelegenheit sehr wohl darüber Bescheid weiß, dass die Personalberatungsfirma in Wirklichkeit gar nicht mehr Personalberatung betreibt, weil vorher schon alles ausgeschnapst wird, sondern einen Auftrag zur medialen Umsetzung ausfasst – ich zitiere wörtlich aus diesem Protokoll –, zur medialen Umsetzung dieser Postenschacherei.

Also ich frage Sie, Herr Bundesminister: Wer wird diese 50 000 € tragen? Die Sozialversicherungseinzahler? Das ist wirklich eine interessante Frage. Das ist der glatte Missbrauch einer Personalberatung! Das wird dazu umfunktioniert, die Leute zu belügen, um hier Objektivität vorzugaukeln, aber in Wahrheit haben Sie alles vorher schon ausgepackelt, wie es im Sinne dieser Anfrage ganz deutlich wird und wofür die Beweisführung jetzt schon gelungen ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Sie haben sich ja leider in zusätzliche Widersprüche verwickelt, anstatt dass Sie irgendetwas klarer gemacht hätten.

Dasselbe gilt für den Wahlvorgang, den Sie hier auf Grund der Fragen des Kollegen Öllinger noch einmal angesprochen haben. Es wird nunmehr in der Gesetzeslage ganz deutlich unterschieden zwischen dem Begriff der "einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen" und eben der "einfachen Mehrheit". Und ich frage Sie: Wenn diese Unterscheidung keinen Sinn machen würde, wozu steht sie dann da so drinnen? Es kann nur so gemeint sein, wie es von Kollegen Öllinger interpretiert wurde, und deshalb ist das, was Sie hier angeboten haben, maximal als eine Flucht nach vorne zu sehen.

Aber kommen wir zum eigentlichen Punkt, zum Ansinnen des Kollegen Gaugg, das er letztlich hier vorbringt und das Sie stützen, das Sie sogar befördern. Sie sind der Beförderer einer Regelung für ein Sondergehalt via Sondervertrag des Herrn Kollegen Gaugg. Das sind Sie, Herr Bundesminister, und das ist mittlerweile offensichtlich auch schon Ihre öffentlich eingeschlagene Linie, wie in den Medien nachzulesen ist.

Aber dass jetzt nicht einmal mehr die Voraussetzungen erfüllt werden müssen, das ist eigentlich neu. Da haben wir auch aufgehorcht. Jetzt plötzlich soll möglicherweise die Prüfungskommission an sich entweder gar nicht mehr gelten, wie es vorgesehen ist, oder eine andere Kommission kommen. Günstigstenfalls wird Kollege Gaugg seine an sich notwendigen Dienstprüfungen vor einer Sonderkommission ablegen müssen. Eine Sonder kommission für eine Sonder prüfung für einen Sonder vertrag für ein besond eres Sonder gehalt des Herrn Gaugg. Das ist Ihre Privilegienbekämpfung! Gratuliere! Neu regieren – wunderbar! So haben wir uns das immer vorgestellt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben hier offen erkennbar Ihre Verantwortung völlig verfehlt!

Deshalb darf ich anschließend an diese Ausführungen folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend "Regieren neu – Posten-schacher, Privilegien und Proporz der PVA"

Der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird gemäß Artikel 74  B-VG das Vertrauen versagt.

*****

(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Der wird aber nicht durchgehen!) Herr Kollege Westenthaler! Das werden auch Sie einmal zu verant-worten haben, warum der jetzt allenfalls nicht durchgeht, wie Sie hier ankündigen. Im Vorfeld haben Sie wieder davon gesprochen, dass es sich um eine Inflation von Misstrauensanträgen


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