Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 96

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Seit 1. Jänner 2002 steht den österreichischen Familien Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung: Versprochen – gehalten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Erstmals haben Frauen – egal, ob Studentin, Bäuerin, Unternehmerin oder Hausfrau – als Mütter per Gesetz Anspruch auf die monatliche Zuwendung von 6 000 S beziehungsweise 430 €. Damit wurden nunmehr auch jene Gruppen erfasst, die bis jetzt von jeder entsprechenden Förderung ausgeschlossen gewesen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

Erstmals ist eine jährliche Zuverdienstgrenze von 14 535 € kein Hindernis mehr für die Erlangung von Kinderbetreuungsgeld. Somit kann jede Hausfrau oder berufstätige Mutter für sich eine freie Entscheidung zwischen Berufswahl und Kindererziehung treffen, ohne dass sie gezwungen wird, aus finanziellen Gründen in andere Richtungen zu wechseln.

Die Zielsetzung des Kinderbetreuungsgeldes geht vor allem in zwei Richtungen: Erstens wird die Familieneinkommenssituation sehr positiv beeinflusst. Allein dieser Kaufkraftzufluss zeigt bereits erste erfreuliche Auswirkungen. Aber nicht nur einzelne Familien sind Nutznießer des Kinderbetreuungsgeldes, sondern auch die Wirtschaft in den einzelnen Gemeinden und ganze Regionen profitieren von dieser neuen Regelung.

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Investition in unsere Zukunft. Es sichert Familieneinkommen, es sichert neue Arbeitsplätze und letztendlich auch unsere Pensionen.

Allen, die sich für die Verwirklichung dieser Regelung eingesetzt haben, besonders Herrn Bundesminister Haupt, Herrn Landeshauptmann Dr. Haider aus Kärnten und Frau Abgeordneter Edith Haller, möchte ich im Namen aller österreichischen Familien dafür danken. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

14.18

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes führt zu zwei wesentlichen Änderungen im Sozialbereich. Einerseits werden Härtemittel für die Familienhospizkarenz bereitgestellt, andererseits kommt es zu einer einheitlichen Untersuchungspraxis zur Erlangung der erhöhten Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder.

Vorweg stelle ich dazu fest, dass diese Änderungen zu mehr sozialer Gerechtigkeit, Transparenz und zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Meine Damen und Herren! Wir stehen für eine reale Sozialpolitik: Kinderbetreuungsgeld für alle, für Vollhausfrauen, Schülerinnen, Studentinnen, das Pflegegeld ab Geburt eines behinderten Kindes, die gestern beschlossene "Abfertigung neu" oder der Pakt für ältere Menschen sind nur einige Beispiele dafür.

Bei der letzten Plenarsitzung im Mai haben wir mit dem Beschluss der Familienhospizkarenz noch einen weiteren Meilenstein im österreichischen Sozialwesen gesetzt. Erstmals können sich Arbeitnehmer für die Sterbebegleitung von Angehörigen sowie für die Betreuung schwerst erkrankter Kinder karenzieren lassen.

Da für diese Betreuungszeit das Arbeitsentgelt wegfällt, ist es möglich, dass es zu finanziellen Engpässen kommt. Um dabei Härtefälle zu vermeiden, können künftig für die Zeit des Entfalls des Arbeitsentgeltes Mittel aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bereitgestellt werden. Damit haben wir wieder einen wichtigen Schritt zur finanziellen Absicherung der neuen Familienhospizkarenz gesetzt.

Die Details werden in einer Arbeitsgruppe, an der Experten des Wirtschafts- und des Sozialministeriums teilnehmen, ausgearbeitet. Sie können sicher sein, dass diese Richtlinien so ausfallen, dass wirklich jene Personen Geldzuwendungen erhalten, die durch die Betreuung ihrer Kinder beziehungsweise ihrer Angehörigen in finanzielle Not geraten können.


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