Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 191

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"kriminalisieren", haben Sie gesagt, Kollege Schwarzenberger! (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. ) Was soll das?!

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auch einiges zur Gewerbeordnung sagen. Dieser Abänderungsantrag, den Sie, Kollege Schwarzenberger, mit Kollegem Wenitsch eingebracht haben, wurde erstens einmal im Ausschuss nicht wirklich ausreichend diskutiert. Und das, was Sie hier als Erleichterung für die Direktvermarktung vorschlagen, ist – entschuldigen Sie – keine Erleichterung, sondern bestenfalls eine Harmonisierung zwischen verschiedenen Abgrenzungen, die in einzelnen Ministerien derzeit durchgeführt werden. (Abg. Blasisker: ... Besserstellung!) Da gebe ich Ihnen Recht, dass es zumindest eine kleine Verbesserung ist, aber es ist nicht dieser große Wurf, der notwendig wäre, um die Chancen der bäuerlichen Direktvermarktung zu stärken. Das würde nämlich bedeuten, dass die bäuerliche Direktvermarktung als landwirtschaftlicher Betriebszweig anerkannt werden müsste. Sie kennen meine Position, und ich werde daher diesem Antrag nicht zustimmen. (Abg. Böhacker: Also eine klare Absage?)

Ich möchte jetzt aber auf einen anderen Tagesordnungspunkt eingehen, nämlich auf die österreichische Nahrungsmittelhilfe. In diesem Zusammenhang liegt ja auch ein Staatsvertrag vor, Herr Bundesminister. Die österreichische Verpflichtung in diesem Zusammenhang ist ja bekannt und beträgt etwa 1,5 Millionen € im Rahmen der europäischen Nahrungsmittelhilfe.

Der Kampf gegen Hunger, meine Damen und Herren, ist wirklich eine zentrale Herausforderung. Die FAO-Konferenz in Rom ist heute mit einem großen Plädoyer beendet worden: Kampf gegen den Hunger! – Wenn man die Debatte bei dieser Konferenz verfolgt hat, dann muss man derzeit resignierend feststellen, dass bisher keine durchschlagenden Erfolge erzielt wurden. Herr Bundesminister! Gerade auch Österreich ist nach wie vor, was die Entwicklungszusammenarbeit betrifft, Schlusslicht. Wir liegen bei etwa 0,25 Prozent des BNP; seit Jahren werden 0,7 Prozent angestrebt.

Wir wissen alle – beziehungsweise die Fachexperten bestätigen uns das –, dass die Grundvoraussetzung für eine ausreichende Lebensmittelproduktion gerade in den Entwicklungsländern eine Landreform ist. Es ist eine Notwendigkeit, die Produktionsmittel in diesen Ländern den Bäuerinnen und Bauern, den Landarbeitern in die Hand zu geben. Das ist eine soziale Verantwortung, die auch wir haben. Erinnern wir uns: Die "Bauernbefreiung" im 19. Jahrhundert  war die Basis für die Wohlstandsentwicklung in Mitteleuropa. Es ist in allen Ländern immer wieder nachprüfbar, dass es ohne Landreform in der Regel zu keiner Wohlstandsentwicklung, zu keiner Regionalentwicklung kommt.

Meine Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Pirklhuber, Jäger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verringerung des Welthungers

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, ihre nationale und internationale Agrarpolitik im Sinne einer weltweit nachhaltigen Wirtschaftsweise sowie fairer Handelsbeziehungen zu gestalten und an folgenden Eckpunkten auszurichten:

1. Die internationale Handels- und Agrarpolitik muss der Ernährungssicherheit dienen und das Recht auf Nahrung in internationalen Abkommen wie zum Beispiel der WTO und in anderen relevanten Politikfeldern verankert werden."

Meine Damen und Herren! Das ist eine große Auseinandersetzung! Herr Bundesminister, wir haben darüber schon diskutiert. Im Herbst wird es die nächste WTO-Runde geben, und ich glaube wirklich, dass es Österreich gut anstehen würde, ein Vorkämpfer für Ernährungs


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