Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 251

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Wer entscheidet denn, was eine echte Liebesbeziehung ist? Wie ist das? Stellen Sie sich vor: Ihr Sohn hat eine Freundin, sie ist 15, er ist 20, also ungefähr wie das Paar, das Kollegin Papházy vorhin erwähnt hat; da war sie 14, und er war, wenn ich das jetzt richtig rechne, 26, als sie sich kennen gelernt haben. Wenn die Eltern dann sagen, sie sei unreif oder er habe sie ins Kino eingeladen, also gegen Entgelt ... (Abg. Dr. Fekter: Der Staatsanwalt wird das einstellen, weil kein Tatbestand erkennbar ist!)

Frau Kollegin Fekter! Sie haben vorhin, soweit ich das verstanden habe, auf den Strafrechtsparagraphen 100 angesprochen, gesagt, ob der Missbrauch, der in eine Ehe mündet, als Missbrauch anzusehen ist, das bezweifelten Sie. (Abg. Dr. Fekter: Dann wird es wahrscheinlich Liebe gewesen sein, sonst würde er sie nicht heiraten!) Wissen Sie, was da durchkommt? Dieser § 100 Abs. 2 besagt nämlich Folgendes:

Wenn ein an der Tat, eine Frau zu entführen, eine Person weiblichen Geschlechts, die geisteskrank ist et cetera, Beteiligter die Entführte heiratet, so wird der Täter nur bestraft, wenn die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben worden ist. – Sie sagen, Sie bezweifeln, ob der Missbrauch dann als Missbrauch anzusehen ist? Wissen Sie, was da dahinter steckt? Sie haben kein Interesse daran, die Mädchen zu schützen!

Wie hat Klubchef Khol gestern im "Report" gesagt: Wenn den Buben künftig passiert, was den Mädchen derzeit schon passiert, dann lege er sein Mandat zurück. Sie haben kein Interesse daran, die Mädchen zu schützen. (Abg. Dr. Khol: Ich bitte Sie!)  – Na ja, sonst hätten Sie das so nicht gesagt. Das ist doch einfach eine Haltung, die sich jetzt, weil Sie meinen, Buben stärker schützen zu müssen, aktiviert. Jetzt kommt das alles, sonst hätten Sie ja jetzt gar nicht reagiert! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich muss auch noch den Entschließungsantrag einbringen, der beabsichtigt, einige Punkte klarzustellen – Minister Böhmdorfer hat einige Punkte erwähnt –, die mit der Aufhebung des § 209 zusammenhängen.

Ich gehe davon aus, dass auch dieser Antrag ob seiner Länge verteilt wird, so wie jener der Kollegin zuvor. Deswegen werde ich ihn nur kurz erläutern. Es geht darum, dass der Minister für Justiz ersucht wird, Maßnahmen zu treffen, dass zum Beispiel die Löschung aller Vormerkungen im Strafregister von wegen des § 209 Verurteilten vorgenommen wird, dass Personen, die derzeit inhaftiert sind, entlassen werden, aber auch, dass Möglichkeiten für Entschädigungen von Verurteilten geschaffen werden, die vorrangig nach diesem § 209 in diesen letzten 30 Jahren verurteilt worden sind.

Ich hoffe, dass es hier Regelungen geben wird, denn der Verfassungsgerichtshof hat jetzt bestätigt, dass das Unrecht war, dass das verfassungsrechtlich nicht in Ordnung war. Ich hoffe sehr, dass es eine Lösung geben wird, die diesen Verurteilten in Zukunft wirklich auch helfen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, auf den sich die Frau Abgeordnete soeben bezogen hat und dessen Kernpunkte angesprochen wurden, ist genügend unterstützt, steht mit in Verhandlung und ist verteilt worden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Maga. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen nach der Aufhebung von § 209 StGB durch den Verfassungsgerichtshof

Der Nationalrat wolle beschließen:


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