Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 197

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

6. Nach Z 3 werden folgende Z 3a und 3b eingefügt:

"3a. Im Ersten Teil wird in der Überschrift zu Abschnitt VI der Ausdruck ,gemäß § 1 Abs. 1 Z 17 bis 19‘ durch den Ausdruck ,nach § 1 Abs. 1 Z 17 bis 19 und 21‘ ersetzt.

3b. Im § 30a Einleitung wird der Ausdruck ,Z 17 bis 19‘ durch den Ausdruck ,Z 17 bis 19 und 21‘ ersetzt."

7. Nach Z 4 werden folgende Z 4a bis 4c eingefügt:

"4a. Im Zweiten Teil, Abschnitt II wird in der Überschrift zum 3. Unterabschnitt der Ausdruck ,gemäß § 1 Abs. 1 Z 17 bis 19‘ durch den Ausdruck ,nach § 1 Abs. 1 Z 17 bis 19 und 21‘ ersetzt.

4b. Im § 84 wird der Ausdruck ,Z 17 bis 19‘ durch den Ausdruck ,Z 17 bis 19 und 21‘ ersetzt.

4c. Im § 93 Abs. 3a wird der Ausdruck ,Z 17‘ durch den Ausdruck ,Z 17 und 21‘ ersetzt."

8. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

"7a. Dem § 133 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

,Ruht die Funktion des Versicherungsvertreters wegen Unvereinbarkeit nach § 441e Abs. 1 ASVG, so ist auch für dessen Stellvertreter auf Dauer ein Stellvertreter zu bestellen.‘"

9. § 205 samt Überschrift in der Fassung der Z 10 lautet:

"Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxxx/2002 (30. Novelle)

§ 205. Es treten in Kraft:

1. mit 1. September 2002 die §§ 7 Abs. 3, 20b Abs. 2, 26 Abs. 4, 56 Abs. 3 Z 1, 93 Abs. 3c und Abs. 4, 132 Abs. 2, 133 Abs. 4, 152 Abs. 1 und 2 sowie 200 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2002;

2. mit 1. Jänner 2004 die §§ 1 Abs. 1 Z 18 und 21 sowie Abs. 2, 5 Abs. 1 Z 1, 6 Abs. 1 Z 1, 13 Abs. 1 Z 7, 19 Abs. 1 Z 7, 26 Abs. 1 Z 4, Überschrift zu Abschnitt VI im Ersten Teil, 30a Einleitung, Überschrift zum 3. Unterabschnitt im Abschnitt II des Zweiten Teils, 84, 93 Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2002."

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Horn. – Bitte.

19.53

Abgeordneter Josef Horn (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Zu Beginn meiner Ausführungen lassen Sie mich über den Zustand dieser Bundesregierung und den Eindruck, den sie in der Bevölkerung hervorruft, einen kurzen Vergleich ziehen aus einem Gespräch mit einer alten Dame, das ich kürzlich geführt habe. Sie hat gesagt, früher war es kein Problem, einen Kuchen zum Auskühlen auf das offene Fenster zu stellen, aber seit diese Regierung im Amt ist, kann man das nicht mehr machen, denn kaum hat man sich einmal umgedreht, ist der Kuchen weg. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Diese Regierung plant die rigorose Abschöpfung von Rücklagen der Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern unseres Landes an die Krankenkassen aus der Reserve für ärztliche Hilfeleistungen, nur um dem Verlust durch die gesetzlich vorgesehenen Budgetzuschüsse an die Gebietskrankenkasse von Wien, Steiermark und Kärnten zu entgehen. Dass die hoch defizitäre – jetzt ist der Herr Donabauer nicht mehr da – Bauernkrankenkasse hier nicht als Empfänger genannt wird, darf die Bevölkerung nicht verwundern, sitzt doch der Obmann dieser


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite