Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 238

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Die Z 2 wird wie folgt geändert:

"2. Nach § 18 wird folgender § 18a samt Überschrift eingefügt:

"Auszahlungen und Vorschüsse bei lebensbedrohenden Erkrankungen

§ 18a. (1) An Personen, die an einer lebensbedrohenden Erkrankung leiden, die auch die Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz rechtfertigen würde, und dies durch eine ärztliche Diagnose, einen Befund, ein Gutachten oder dergleichen glaubhaft machen, sind vor Abschluss des Verfahrens auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes auf Antrag des Pflegebedürftigen Vorschüsse mindestens in Höhe des Pflegegeldes der Stufe 3 zu gewähren; sollte bereits ein Pflegegeld mindestens in Höhe der Stufe 3 rechtskräftig zuerkannt sein, sind Vorschüsse mindestens in Höhe des Pflegegeldes der Stufe 4 zu gewähren. Ein bereits rechtskräftig zuerkanntes Pflegegeld und die gemäß § 7 anrechenbaren Geldleistungen sind bei der Berechnung des Vorschusses zu berücksichtigen. Diese Vorschüsse sind ab dem Monat zu gewähren, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Vorschüsse sind auf das gebührende Pflegegeld anzurechnen.

(2) Bescheide über die Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes oder die Vorschüsse sind nur dann zu erlassen, wenn dies vom Pflegebedürftigen binnen 4 Wochen verlangt wird.

(3) § 19 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die im Art. 1 genannten Personen zum Bezug des Pflegegeldes und zur Fortsetzung des Verfahrens vorrangig berechtigt sind. § 47 Abs. 4 ist nicht anzuwenden."

*****

Meine Damen und Herren! (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Wenn Sie allen Menschen in der gleichen Situation faire Chancen zukommen lassen wollen, dann stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Da sind lauter Tippfehler drinnen!)

22.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist genügend unterstützt und steht daher ebenfalls in Verhandlung.

Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe daher die Debatte.

Wir gelangen zu den einzelnen Abstimmungen.

Zuerst stimmen wir über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1262 der Beilagen ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage 1262 der Beilagen zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1263 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1264 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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