Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 93

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14.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ähnlich wie bei dem Gesetzesbündel von gestern handelt es sich auch heute wieder um Maßnahmen, wovon eine Reihe in der Tendenz durchaus positiv zu bewerten sind, auch wenn einige dieser Maßnahmen, zum Beispiel die im Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz vorgesehenen Verlängerungen der Ausbildungslehrgänge, zu spät kommen.

Wir haben schon im Frühjahr und im Vorjahr darauf hingewiesen, dass es dringend notwendig wäre, für den Arbeitsmarkt Mittel freizumachen, sie zu nutzen, und zwar nicht nur für das, was jetzt von Bundesminister Bartenstein im Rahmen einer Statistikoffensive mit den Joborientierungskursen vorgesehen ist, also wo Personen über mehrere Wochen Kurse besuchen, die einzig und allein der Joborientierung dienen, aber nicht der Qualifikation.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass es notwendig wäre, im Bereich der Jugendausbildung Maßnahmen zu setzen. Ich bedauere es sehr, dass es nicht möglich war, im Bereich der Jugendausbildung einen Schritt vorwärts zu gehen und sich nicht nur die Verlängerung von Maßnahmen, sondern auch den Bereich der Jugendausbildung, vor allem den Bereich der dualen Ausbildung etwas genauer anzusehen.

Herr Bundesminister! Warum soll es nicht erlaubt sein, darüber zu debattieren, dass beispielsweise die Fremdsprachenorientierung in den Berufsschulen deutlich verbessert und deren Qualität deutlich erhöht werden soll, und auch entsprechende Konsequenzen zu ziehen? Warum soll man in Österreich nicht darüber diskutieren, dass neben dem bestehenden und in bestimmten Bereichen durchaus bewährten System der dualen Berufsausbildung auch neue Formen der beruflichen Ausbildung probiert werden, dass man Jugendlichen eine Chance geben könnte, neben der dualen Ausbildung etwa in dem Modell, das wir aus einem anderen Land kennen, nämlich Dänemark, in Produktionsschulen beispielsweise einen Einstieg in den Arbeitsmarkt und in eine Qualifizierung zu finden?

Warum ist es in Österreich nicht möglich, eine ernsthafte Debatte über eine Verlängerung des schulischen Teils der Berufsausbildung zu führen, über einen zweiten Berufsschultag oder über die Bündelung der Berufsschulzeiten, die in etlichen Bundesländern zwar schon weit fortgeschritten, aber nicht in allen Bundesländern durchgängig ist?

Wie lernt man besser als Jugendlicher, als Lehrling? – Das sind Fragen, die ja nicht von der Hand zu weisen sind und jenseits der Situation auf dem Arbeitsmarkt für die Jugendlichen eine wichtige Rolle spielen, und das alles sind Fragen, die schon 1997 bei der großen Lehrlingsoffensive der damaligen Bundesregierung Klima/Schüssel andiskutiert wurden, aber wieder beiseite geschoben wurden beziehungsweise mit teilweise katastrophalen Resultaten, die wir auch an den Maßnahmen, die gestern beschlossen wurden, kritisieren, umgesetzt wurden.

Die Lohnsubventionen beziehungsweise die direkten Unternehmenssubventionen werden nicht den gewünschten Effekt bringen, den Sie sich von einer nachhaltigen Verbesserung im Bereich der dualen Ausbildung erwarten. – Das als sachliche Anmerkung zu diesem Bereich.

Warum es nicht möglich sein sollte, Lehrlingsstiftungen weiterhin zu verankern, das konnte uns gestern auch im Finanzausschuss niemand von der ÖVP beziehungsweise der FPÖ beantworten. So verabschieden wir Maßnahmen im Bereich der Jugendausbildungssicherung, die zwar im Augenblick ein bisschen helfen, die aber beileibe nicht ein Paket von Maßnahmen sind, die die Jugendausbildung nachhaltig sichern würden.

Zweiter Punkt: Artikel 11 betrifft die Änderung des Versicherungssteuergesetzes, wo das Produkt, das Sie gestern neu beschlossen haben, nämlich die Zukunftsvorsorge, auch von der Versicherungssteuer befreit wird. Das gibt mir die Möglichkeit, noch einmal ganz kurz auf dieses Zukunftsvorsorgepaket, im Prinzip Aktiensparen an der Börse, einzugehen. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Mindestens 60 Prozent müssen an der Börse veranlagt werden. 60 Prozent in Aktien, Herr Kollege Böhacker! 60 Prozent müssen in Aktien aus dem EWR-Raum angelegt werden.


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