Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 92

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Regelung dient dazu, Übervorteilungen von Arbeitnehmern bei der Übertragung von Altanwartschaften an die MV-Kasse zu unterbinden. Solche Übervorteilungen sind vor allem in jenen Fällen denkbar, in denen ein Arbeitgeber plant, einen Arbeitnehmer in absehbarer Zeit zu kündigen, mit ihm vorher aber noch eine Übertragung der Altanwartschaft an die MV-Kassevereinbart unter Festlegung eines Übertragungsbetrages, der niedriger liegt, als die erworbenen Monatsentgelte an Altabfertigungsanwartschaft. Die gesetzliche Regelung stellt sicher, dass bei Arbeitgeber-Kündigung innerhalb des ersten Jahres nach Übertritt jedenfalls die volle Altabfertigungsanwartschaft zusteht. In den folgenden 4 Jahren gelten Übergangsregelungen.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Böhacker. Ich erteile ihm das Wort.

14.51

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei dem umfassenden Maßnahmenpaket für Lehrlinge und zur Konjunkturbelebung werde ich mich als Salzburger Abgeordneter – und das wird Sie wahrscheinlich nicht verwundern – insbesondere mit dem Artikel 13, Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comité für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 in Salzburg übernommen werden, beschäftigen.

Wenn man weiß, dass der potenteste Mitbewerber um diese Olympischen Winterspiele 2010 Vancouver bereits derartige Bundesgarantien hat, dann kann man ermessen, wie wichtig es ist, dass heute hier der Nationalrat einstimmig der Bundesregierung diese Ermächtigung erteilt.

Mit diesem Gesetz wird ein riesengroßer Schritt nach vorne gemacht und die Chancengleichheit mit Vancouver wiederhergestellt. Wenn sie einen Schritt voraus waren, dann muss ich sagen: Jetzt haben wir wieder die gleiche Position erreicht. Es ist wieder Wettbewerbsneutralität eingetreten.

Ich möchte aber auch ganz besonders anmerken, dass im Gesetzestext ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass bei den Investitionen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ausreichend zu berücksichtigen sind, denn es geht nicht darum, in Salzburg protzige Spiele zu machen, sondern darum, Spiele mit der Bevölkerung, für die Bevölkerung, für die Sportler, für den gesamten Standort, für die gesamte Region abzuhalten. Auf Grund dieser olympischen Bewerbungen ist in Salzburg eine Aufbruchstimmung festzustellen (Beifall bei den Freiheitlichen), die gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten entsprechend notwendig war und ist.

Der Nationalrat hat mit der heutigen Beschlussfassung alles dazu beigetragen, was der Bund zu dieser Olympiabewerbung beitragen kann. Ich hoffe, nein, ich gehe sogar davon aus, dass nun auch die anderen Gebietskörperschaften, das Land und die Stadt Salzburg und die Gemeinden, die involviert sind, die notwendigen Garantien rasch und mit den notwendigen Inhalten abgeben werden.

Das erste Bewerbungsdokument wurde bereits eingereicht. Wir sind Kandidatenstadt geworden. Nun gilt es, bis zum 10. Jänner 2003 beim IOC das Bewerbungsdokument 2 einzureichen, das eine ähnlich gute Qualität hat.

Ich danke allen, die sich darum bemüht haben. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die diesem Gesetz einstimmig die Zustimmung erteilen werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite