Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 42

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Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt wie folgt: Es wurde eine Tagesblockredezeit von 10 "Wiener Stunden" in Aussicht genommen, aus der sich im Falle der Genehmigung durch den Nationalrat folgende Redezeiten ergeben werden: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten sowie Grüne 115 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden. Ich frage daher: Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Tagesblockredezeit und die Verteilung der Redezeit so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Familienausschusses über das Familien-Volksbegehren (1/70 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ein Verlangen auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor. Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Prammer zu Wort. Die gesetzliche Redezeit beträgt 20 Minuten, die freiwillige Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.08

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es hätte während der Sommerzeit und nach dem Sommer 1999 – es war Vorwahlzeit – so schön sein können, weil neben den Wahlauseinandersetzungen auch ein Volksbegehren, nämlich ein Familien-Volksbegehren, einer Partei oder sogar zwei bestimmten Parteien Stimmen hätte bringen können. Beides ist nicht aufgegangen, meine Damen und Herren! Es liegt uns ein Familien-Volksbegehren vor, das rund 180 000 Stimmen erhalten hat.

Ich möchte nur daran erinnern, dass das Frauen-Volksbegehren aus dem Jahre 1997 mehr als dreimal so viel Unterschriften bekommen hat. Jetzt frage ich mich, wie denn beides zusammenpasst. Bei dem Frauen-Volksbegehren hat es damals große Bestrebungen gegeben, weiterzudiskutieren, weil viele Punkte langwierig und langfristig sind und mit einem Endbericht nicht abgeschlossen werden konnten. Es kam damals zu keiner Rückverweisung in den Ausschuss. Heute, obwohl sich die Regierungsparteien in ihrer Familienpolitik so einig sind, wird ein Zwischenbericht erstattet, und das gesamte Familien-Volksbegehren soll wieder an den Familienausschuss zurückverwiesen werden.

Ich frage mich wirklich, wie es das gibt, wo sich doch beide so einig sind! Oder sind es die beiden Parteien vielleicht doch nicht? Sind sie sich vielleicht doch nicht so einig in ihren familienpolitischen Zielsetzungen? – Wenn wir die Zeitungen lesen und aufmerksam die Nachrichten verfolgen, dann kommen tatsächlich Zweifel auf, dass diese Einhelligkeit existiert.

Das Interview in der heutigen Ausgabe des "Standard" mit Finanzminister Grasser war schon sehr bemerkenswert. Auf die Frage, zu welchem Modell er im Zusammenhang mit der Familienförderung, nämlich auch in Bezug auf die Aufhebung der Obergrenze, tendiert, sagt er konkret: Das würde ich sofort abstellen, diese Regierungsvorlage wird niemals meine Zustimmung finden, das ist völlig kontraproduktiv. Genauso wenig bin ich dafür, dass man für jedes Kind Karenzgeld bekommt. Dafür bin ich nicht. Man muss schauen, dass jene, die echte soziale Probleme haben, Sozialleistungen bekommen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Das ist heute von Ministerin Sickl natürlich bereits dementiert worden. Die Auseinandersetzung der beiden Regierungsparteien betreffend Familienleistungen wird noch spannend werden.


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