Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 146

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Was ist mit den Handelsspannen? Brauchen wir einen Großhandel? Warum sorgen Sie nicht bei gleichen Produkten wie Blutkonserven im Bundesgebiet für einheitliche, kostengünstige Preise?

Ist der ambulante Patient im Spital wirklich teurer? Sind das nicht fiktive Kosten? Wird die für stationäre Patienten vorhandene Infrastruktur dadurch nicht besser genützt?

Sind durch 1 000 zusätzliche Arztstellen Einsparungseffekte in der Sozialversicherung zu erzielen?

Sollen die Gesundheitseinrichtungen vernichtet und die Sozialversicherungen erpressbar gemacht werden, wenn keine Möglichkeit mehr zur gesundheitlichen Versorgung besteht? Die Einsparungseffekte bei den Ambulanzgebühren kann es ja nur durch eine Verminderung des Spitalspersonals geben, sonst gibt es kaum eine Einsparung.

Wieso werden nicht die Milliarden, die die Dienstgeber schon einbehalten haben, aber der Sozialversicherung schuldig sind, für die Abdeckung des Defizits herangezogen?

Zahlen dann BVA-Versicherte Ambulanzgebühren? Zahlen dann auch die Mitversicherten die Spitalsgebühren? Wie hoch werden die Verwaltungsgebühren sein, damit die 1 000 S Selbstbehalt nicht überschritten werden?

Leistungen rationieren ist gut – die Ärmeren werden auf die Leistungen verzichten. Der Bundeskanzler meint, 1 000 S sind nicht die Welt. – Wie viele Familien in Österreich haben sein Einkommen mit Dienstwagen und Einladungen?

Die Solidarität mit Kranken, Armen und Minderprivilegierten wurde abgeschafft, Ausgrenzung ist die Devise, Leistungskürzungen im Gesundheits-, Sozial- und Pensionswesen bis zum verfrühten Tod für Arme.

Der zynische Gipfel ist es, Menschen länger Krankengeld auszubezahlen, wenn ihre Lebenserwartung kurz ist.

PatientInnen die Hoffnung zu nehmen, verursacht eine raschere Progredienz der Grunderkrankung. Wenn Sie Glück haben, begehen die Patienten Suizid – eventuell erweiterten –, dann sind die Kosten für das Budget noch geringer.

Ihre Antworten auf die Anfrage waren nicht ausreichend, daher stelle ich folgenden Antrag:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Pittermann, Reitsamer und GenossInnen gemäß § 92 Abs. 3 GOG zu der Anfragebeantwortung 347/AB zu 332/J

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag gemäß § 92 Abs. 3 GOG, der Nationalrat wolle die Anfragebeantwortung 347/AB zu 332/J nicht zur Kenntnis nehmen.

Begründung

Die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen hat schon zu Details der geplanten Reformen in der aktuellen Aussprache des Sozialausschusses vom 6. April 2000 Stellung genommen. In der schriftlichen Anfragebeantwortung 347/AB zu 332/J vom 7. April 2000 hat die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen jedoch lediglich in den Hauptfragen auf noch nicht erarbeitete Ergebnisse von Arbeitskreisen, auf Ausführungen von Expertenkommissionen, auf unbestimmte Ergebnisse von Arbeitsgruppen oder fehlende Ressortzuständigkeit verwiesen.


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