Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 223

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, und zwar über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen der Republik Österreich in 31 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Genehmigung erteilen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist fast einstimmig, aber jedenfalls mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen in diesem Zusammenhang auch zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass das Übereinkommen in seiner dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, irischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Fassung dadurch kundgemacht wird, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, und zwar während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Ausschusses ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist gleichfalls mit sehr großer Mehrheit angenommen.

7. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. 60/1974 in der Fassung BGBl. I 153/1998, geändert wird (82/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.49

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nicht oder nicht nur der kürzlich erst veröffentlichte Bericht des Innenministeriums über die Lage des Rechtsextremismus in Österreich, der natürlich noch nicht in den Sicherheitsbericht, über den wir vorher diskutiert haben, eingearbeitet war, hat mich veranlasst, diesen Initiativantrag zu stellen, sondern in erster Linie waren es eine Fernsehsendung im ZDF und im Zusammenhang damit erschienene Presseberichte.

Dem Fernsehbericht war zu entnehmen, dass die NPD in Deutschland neuerdings eine Plattform für Rechtsextremisten bietet, die kein Betätigungsfeld in Österreich haben, weil sie in Österreich gesetzlich verbotenen Organisationen angehören und damit das, was sie tun, durch das Verbotsgesetz sanktioniert wäre. Der Lagebericht des Innenministeriums über den Rechtsextremismus nennt das, was dieser ZDF-Bericht geschildert hat, schlicht "Verbotsgesetzflüchtlinge". Neonazis, die gegen das Verbotsgesetz in Österreich verstoßen und deshalb ganz bewusst und gezielt ihre Aktivitäten nicht auf österreichischem Territorium entwickeln, verlagern das schlicht und einfach über die Grenze nach Bayern und werden dort aktiv. Das sind inzwischen Erscheinungen, die nicht nur vereinzelt sind, sondern das erfolgt – und das hat der Verfassungsschutz in Deutschland auch so ausgesprochen – gezielt, das geschieht ganz bewusst, und das wird auch ganz klar und eindeutig zielorientiert in die Wege geleitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Lagebericht des Innenministeriums wird davon eindeutig berichtet. Wir haben daraufhin beschlossen, einen Antrag einzubringen, der nichts anderes besagt, um es jetzt sehr vereinfacht auszudrücken, als dass so genannte "Verbotsgesetzflüchtlinge" ihre Tätigkeit nicht straflos auf nicht österreichischem Boden – also eben in anderen Ländern – entwickeln können sollen, sondern sie sollen, wenn sie gegen das öster


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite