Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 112

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Im versendeten Entwurf ist keine Gewichtung zwischen den einzelnen Krankenversicherungsträgern vorgesehen.

Ein Leistungsvergleich zwischen den verschiedenen Krankenversicherungsträgern ist derzeit schwer möglich. Auch im Leistungsrecht nach dem ASVG bestehen Leistungsunterschiede, und es ist daher ein spezieller Vergleich, wie er in der Anfrage aufgeworfen wird, ebenfalls nicht möglich.

Dass die ASVG-Krankenversicherungsträger derzeit rund halb so hohe Verwaltungskosten je Person im Vergleich zu anderen Krankenversicherungsträgern haben, ist nicht richtig. Service-Verschlechterungen und Schließungen von Außenstellen der Gebietskrankenkassen sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind keine Einschränkungen von Kontrollen gegenüber Vertragspartnern, Dienstgebern und Versicherten geplant. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 77 und 78  – Controlling-Gremium:

Ein Controlling im Bereich der Krankenversicherung besteht bereits seit einigen Jahren. Es gibt monatliche Berichte, die jedoch in den vergangenen Jahren der Öffentlichkeit vorenthalten wurden, was meinerseits nicht beabsichtigt ist. Kontrolle wird von mir im Sinne einer begleitenden Maßnahme als Steuerungsinstrumentarium – und nicht als Strafmaßnahme verstanden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im ASVG betreffend die Haftung der Organe der Sozialversicherungsträger hingewiesen. Diese gesetzlichen Regelungen erscheinen ausreichend. Im Falle einer feststellbaren Nachlässigkeit ist darüber hinaus auch ein Aufsichtsrecht seitens des Bundesministeriums vorgesehen.

Zur Frage 79  – Selbstverwaltung:

Ich habe nicht die Absicht, die basisdemokratische Selbstverwaltung auszuschalten. Ich halte die Organisation der Sozialversicherung, in der die betroffenen Gruppen, nämlich Beitragszahler und Leistungsbezieher durch von ihnen gewählte Vertreter Angelegenheiten der Sozialversicherung selbst verwalten, für eine moderne, an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Staatsverwaltung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Aussagen des Herrn Bundeskanzlers bringen die durchaus berechtigte Sorge um die Funktionsweise des österreichischen Sozialversicherungssystems zum Ausdruck. Es kann nicht demokratiepolitisch bedenklich sein, bestehende Strukturen und die Bereitschaft der Sozialversicherung zu notwendigen Reformen zu hinterfragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Lang anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Staatssekretär für seine Ausführungen zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Jede Fraktion hat eine Redezeit von 25 Minuten, wobei kein Redner in dieser Debatte länger als 10 Minuten sprechen darf.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Das interessiert nur sehr wenige von euch! Eine Dringliche und nur ein Drittel eurer Abgeordneten ist da! Das interessiert euch in Wirklichkeit gar nicht! – Abg. Gaugg: Und die von ihnen da sind, sind auch nicht die erste Garnitur!)

15.43

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! "Keine Kürzungen beim Krankengeld" stimmt, wenn man sich nur an die derzeitige gesetzliche Voraussetzung hält. Es gab aber die Möglichkeit, länger Krankengeld auszuzahlen, nämlich bei Schwerstkranken. Und es ist sehr bedauerlich, wenn wir diesen Schwerstkranken


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