Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 32

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mehr soziale Gerechtigkeit haben will, sagen kann: Da sollte man eine Neudefinition der Kriterien vornehmen.

Ich bin der Überzeugung, dass das auch Gegenstand unserer Diskussionen mit den Ländern sein wird. Wir werden daher von unserer Seite aus den Ländern auch einen Vorschlag dahin gehend unterbreiten, wie man eine diesbezügliche Regelung gestalten sollte, damit man auch in diesem Bereich Einsparungen auf der einen Seite und mehr soziale Treffsicherheit auf der anderen Seite realisieren kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Firlinger, bitte.

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es herrscht unter Experten schon jetzt eine intensive Auseinandersetzung nicht nur hinsichtlich der sozialen Treffsicherheit des Wohnbauförderungssystems, sondern auch hinsichtlich ökonomischer Effizienz des Gesamtsystems.

Ich darf daher an Sie die Frage richten: Teilen Sie die Meinung diverser Studien, in welchen das derzeitige Wohnbauförderungssystem als teuer und ineffizient bezeichnet wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Ich teile die Meinung verschiedener Experten – ob das Herr Kramer vom Wirtschaftsforschungsinstitut ist oder Herr Felderer vom Institut für Höhere Studien oder andere Experten sind –, dass das derzeitige System der Wohnbauförderung sicherlich nicht die größtmögliche Effizienz und Zielgenauigkeit hat. Insofern ist eine Reform notwendig, und ich hoffe, dass die Länder bereit sind, auf der einen Seite Einsparungsmöglichkeiten zu sehen und auf der anderen Seite gemäß der Gepflogenheit, die in den letzten Jahren durchaus stattgefunden hat, die Zweckbindung zu wahren. Diese war einmal wesentlich stärker. Man hat dann versucht, einen Teil aus der Zweckbindung herauszuschälen. Dabei ging es um eine Größenordnung von 9 Milliarden Schilling. Das geschah mit einer enormen Dynamik, und jetzt ist natürlich der Wunsch der Länder vorhanden, Wohnbauförderungsmittel, die man nicht für den Wohnbau einsetzen muss, zweckentfremdet zu verwenden, weil die Situation auf dem Wohnungsmarkt dies zulassen würde. Es wurden nämlich in Spitzenzeiten ungefähr 60 000 Wohnungen pro Jahr gebaut, und zurzeit sind es etwa 40 000 Wohnungen, die auch langfristig ausreichen, um den Wohnungsbedarf unserer Bevölkerung sicherzustellen.

Das heißt, da gibt es ein entsprechendes Potential, und ich hoffe, dass die Länder bereit sind, da positiv mitzuwirken.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Finanzminister! Diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit dem Steuergeld der Bürger sorgsam umzugehen, das heißt, einen effizienten Einsatz der Mittel sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Welchen Stellenwert hat die Wohnbauförderung im Zusammenhang mit dem Stabilitätsprogramm der Bundesregierung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung der Frage, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass das Stabilitätsprogramm einen Beitrag der Länder, Städte und Gemeinden in der Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zur Erreichung der Maastricht-Ziele vorsieht. Spezielle Aussagen über die Wohnbauförderungspolitik der Länder finden sich nicht im Stabilitätsprogramm.

Ich darf im Sinne meiner vorherigen Ausführungen ergänzen: Natürlich ist es ein großes Potential, dass es da gibt. Wenn man einerseits die Notwendigkeit des Wohnbaus sieht und anderer


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