Seniorengesetzes ist, dass der Bundes-Seniorenrat einer gesetzlichen Interessenvertretung gleichgestellt wird.
Das ist eigentlich ein einheitlicher Wunsch aller großen Seniorenvertretungen. Insbesondere Karl Blecha als Präsident des Pensionistenverbandes, der stärksten Seniorenorganisation, hat sich für diese einstimmige Forderung sehr stark gemacht – berechtigterweise, meine Damen und Herren, denn mehr als 2 Millionen Senioren brauchen eine starke Interessenvertretung.
Verwunderlich für die Sozialdemokratie war allerdings, dass sich Herr Präsident Knafl nicht recht durchsetzen konnte und daher die Seniorenagenden jetzt weg vom Bundeskanzleramt und hin zum Sozialministerium kommen sollen. Der Herr Bundeskanzler verabschiedet sich von dieser Verantwortung für eine große Bevölkerungsgruppe, obwohl nach meinen Informationen die Zusicherungen in Richtung des Präsidenten Knafl andere gewesen sind.
Etwas verwunderlich war für uns auch Folgendes: Als die namhaften Vertreter Blecha, Knafl und Gudenus eine gemeinsame Vorbereitungs- und Vorgangsweise beraten wollten, wurde ihnen von unserem Klubobmann bereits ein Antrag vor die Nase gehalten. Man hat mit ihnen das Gespräch nicht gesucht. Der Antrag Bruckmann, Haupt wurde am 27. April eingebracht, und am 3. Mai war das Gespräch. Wahrscheinlich wollte man ihn aus irgendwelchen Gründen an der Sozialdemokratie vorbeijonglieren, um dann draußen zu sagen: Die Sozialdemokraten hätten das nicht mitgetragen. – Sie haben das federführend mitgetragen!
Erstaunlich ist, dass der Seniorensprecher der ÖVP, Herr Kollege Bruckmann, das Gespräch mit Knafl offensichtlich nicht findet. Wir brauchen deshalb hier permanent Abänderungsanträge – gerade heute ist wieder einer gekommen –, um Flüchtigkeitsfehler zu beheben.
Wir haben auch einen Abänderungsantrag eingebracht. Die Seniorenagenden sollen weiterhin Chefsache bleiben. Es geht dabei auch um Förderungsverträge, die mit den Organisationen abgeschlossen wurden. Da bedarf es der Rechtsklarheit. Diese Seniorenanliegen haben allerhöchste Priorität. Ich darf diesen Antrag kurz anreißen; auf dessen Verlesung glaube ich verzichten zu können, weil er inzwischen im Saal verteilt worden ist.
Es handelt sich um einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Annemarie Reitsamer betreffend das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation. Durch diesen Abänderungsantrag soll eine aktualisierte, den Wünschen der Seniorenorganisationen entsprechende, abgeänderte Fassung des Antrages hergestellt werden.
Diese Lösung wünschen wir uns, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesem Abänderungsantrag die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.34
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der von der Frau Abgeordneten referierte Antrag liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, wird vervielfältigt, verteilt und steht mit in Verhandlung.Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Annemarie Reitsamer und GenossInnen betreffend Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) zum Bericht des Familienausschusses (151 der Beilagen) über den Antrag 138/A der Abgeordneten Dr. Gerhart Bruckmann, Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) geändert wird
Durch den gegenständlichen Abänderungsantrag soll eine aktualisierte, den Wünschen der Seniorenorganisationen entsprechende, abgeänderte Fassung des Antrages 138/A hergestellt werden. Es wird daher der Text des Antrages samt Titel und Eingang wie folgt abgeändert: