Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 175

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dass es in der ÖVP keinen Politiker gebe, der sich nur mit Umwelt beschäftigt: Ich bin froh darüber. Wir haben sehr gute Umweltpolitiker, aber Gott sei Dank sind sie nicht nur auf einem Auge sehend, sondern auf beiden, und beachten auch das Umfeld, das dabei zu beachten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch etwas, weil sie glaubt, wir haben Angst vor den Bürgern: Ich selbst bin seit fast 20 Jahren Bürgermeister – übrigens in keiner Mehrheitsgemeinde –, wir haben viele Bürgermeister in unseren Reihen – auch die SPÖ übrigens –, und ich glaube, wir beweisen immer wieder, dass wir keine Angst vor Bürgern haben, sondern dass wir gerne für die Bürger arbeiten und dass die Bürger gerne mit uns arbeiten. Wir haben dabei überhaupt kein Problem. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum vorliegenden Gesetz, insbesondere zur Praxis: Ziel der AWG-Novelle Deponien ist eine Rechtsbereinigung. Durch Zusammenführung der Bestimmungen aus dem Wasserrechtsgesetz und dem AWG für Deponien sollen Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Klingt theoretisch sehr gut, ist auch gut, ist aber vor allem in der Praxis sehr wichtig, weil wir für den praktischen Umweltschutz sind, weil wir dafür sind, dass unsere Umwelt wirklich sauber gehalten wird, und weil wir gesetzliche Bestimmungen brauchen, die uns das auch ermöglichen.

In den Ausschusssitzungen ist eine Bestimmung dazugekommen, auf die ich besonders hinweisen möchte. Darin ist nämlich enthalten, dass auch Maßnahmen wie Untersuchungen, regelmäßige Beprobungen, die Vorlage eines Sicherungs- und Sanierungskonzeptes ein erster Schritt bei der Stilllegung einer Deponie sein sollen.

Das will ich ganz kurz erklären: Bis jetzt war es so, dass eine Deponie zur Altlast erklärt wurde und auf Grund des Wasserrechtsgesetzes sofort ein Räumungsbescheid erlassen werden musste. Wie hat es aber in der Praxis ausgesehen? – Ich darf dazu ein Beispiel bringen: Es gibt etwa im Seewinkel Deponien, deren Räumung 20 Millionen Schilling kosten würde. Wahr ist aber, dass diese Gemeinden ein Budget von zirka 25 Millionen Schilling haben, dass sich die Gemeinden das also nicht leisten können. Die Sache ist unfinanzierbar. Daher finde ich es richtig, dass auch Beprobungen, Beobachtungen und so weiter genügen, um eben einmal den Umstand festzustellen. Sollte sich keine Verschlechterung ergeben, bleibt also die Umwelt geschützt, dann kann man es dabei belassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, auch was diesen Punkt betrifft, darauf hinweisen, dass gerade hinsichtlich dieser Tatsache – weil ich vorher von Bürgermeistern gesprochen habe – sehr oft die Bürgermeister kriminalisiert wurden. Sobald ein Räumungsbescheid da war, konnte die Gemeinde an und für sich nichts tun. Was hat die Gemeinde oder der Bürgermeister getan? Man hat sich einen Rechtsbeistand geholt, man hat das Ganze durchgefochten bis zur letzten Instanz und hat auf diese Weise schon sehr viel Geld für die Bürokratie ausgegeben.

Wichtig ist aber nicht, dass man Geld für die Bürokratie ausgibt, sondern dass man Geld für den Umweltschutz ausgibt – und das sollte mit diesem Gesetz nun auch gelingen. Wir werden dieser Novelle daher gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

19.16

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich mache es ganz kurz. Wir werden dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall des Abg. Hornek. )  – Danke schön. (Ruf bei der ÖVP: Das war für "kurz"!) Ich weiß, dass es für "kurz" war, ich bin nicht blöd.

Ich versuche noch einmal, kurz darzustellen, worum es bei diesem recht komplexen Gesetz geht. Wir waren mit dem AWG noch nie zufrieden, weil es aus unserer Sicht kein Vermeidungs


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