Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 176

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gesetz war und ist. Ganz besonders kritikwürdig war aus unserer Sicht immer die Gleichsetzung zwischen Verbrennung und Verwertung. Darauf gehe ich jetzt nicht ein.

Es gibt einen positiven Punkt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte, und zwar wurden die Genehmigungskriterien erweitert – das ist aus unserer Sicht begrüßenswert –, es gibt allerdings andere Punkte, die das Negative zum Überwiegen bringen, und deswegen werden wir diesem Novellierungsentwurf nicht zustimmen.

Negativ ist vorwiegend das Kontrollinstrumentarium. So fehlt der Entzug der Genehmigung wegen oftmaligen Zuwiderhandelns – das war früher der § 27 Abs. 4 Wasserrechtsgesetz –, dann fehlt das Antragsrecht Betroffener auf behördlichen Beseitigungsauftrag bei konsenslosen Maßnahmen – das war der § 138 –, und insgesamt hat der Deponiebegriff sehr, sehr viel Diskussion ausgelöst.

Man sollte das meiner Ansicht nach in einem großen AWG-Novellierungs-Prozess sicher noch einmal diskutieren. Wir werden uns im Herbst gern an dieser großen Novelle, AWG 2000, beteiligen. Ich würde aber bitten, dass man nicht, so wie das in allen anderen Rechtsmaterien derzeit der Fall ist, direkt von der Regierungsbank aus angekündigt, dass zwar mit der SPÖ verhandelt wird, nicht aber mit denen, die in diesem Bereich eine Kompetenz haben und sich ausschließlich für die Interessen der Umwelt, der Natur und der BürgerInnen einsetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nicht nur zu diesem Tagesordnungspunkt die Abstimmung relativ rasch nach Beginn der Verhandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgt, sondern dass das auch bei den nun kommenden Tagesordnungspunkten der Fall sein wird, zu denen sich jeweils zwischen ein und vier Redner auf der Rednerliste befinden. Daher erscheint es mir durchaus angeraten, dass ein Großteil der Abgeordneten sich hier im Hause aufhält beziehungsweise nicht nur im Hause, sondern im Sitzungssaal.

Ich frage, ob der Berichterstatter das Schlusswort wünscht, und gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 230 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

7. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 74/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11. Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im April 2000 in Nairobi (125 der Beilagen)


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