Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 193

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Eine mündliche Berichterstattung findet nicht statt.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 243 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Antrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (174 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz) und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (244 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Es erfolgt keine mündliche Berichterstattung.

Es haben sich zwei Redner dazu gemeldet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Ich erteile ihr hiemit das Wort.

20.21

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Eurogesetz, mit dem das Ende der gesetzlichen Zahlungsmitteleigenschaft der Schillingnoten und Münzen per 28. Februar 2002 festgelegt wird, dient zur Vorbereitung der Einführung des Euros, und zwar beginnend mit 1. Jänner 2002.

Unsere Kritik bei diesem vorliegenden Eurogesetz besteht darin, dass zwar aus verständlichen Gründen für die Wirtschaft der duale Bargeldumlauf auf zwei Monate verkürzt wurde, was für die Wirtschaft eine nicht unbeträchtliche Kostenersparnis bedeutet, aber – da setzt unsere Kritik und auch unser Abänderungsantrag, den ich einbringen werde, an – die Konsumenten können nur innerhalb dieser zwei Monate, also im Jänner und Februar 2002, ihre Geldmittel bei allen Bankinstituten kostenlos umtauschen. Danach macht es nur mehr die Nationalbank. Das heißt, die Menschen in den Regionen müssen zu der in ihrem jeweiligen Bundesland bestehenden Außenstelle der Nationalbank fahren, was für diese Menschen nicht unbeträchtliche Kosten mit sich bringt, wenn sie außerhalb dieser Frist, zum Beispiel im März 2002 in einer Rocktasche, in einer Handtasche oder in einer Sparbüchse Geld finden.

Wir laden Sie ein, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen, der dahin gehend lautet, dass darüber hinaus bis zu sechs Monaten, das heißt bis 30. Juni 2002, jedes Kreditinstitut und jede Bank die Schillingmünzen kostenlos und ohne Wechselgebühren umzutauschen hat.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Heindl, Marianne Hagenhofer, Eder und GenossInnen zum Bericht des Finanzausschusses (244 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (174 der Beilagen)


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