Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 46

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Fonds zu erhalten. Mehr sollen Bauwirtschaft, E-Wirtschaft und Bahn leisten – Stichwort: Betroffenheitsfaktor. Voraussetzung für die Zuwendungen sollen Vereinbarungen mit den USA über einen so genannten Rechtsfrieden sein.

Blicken wir nochmals über die Grenze Richtung USA: 1988 haben die USA eine Geste der Versöhnung gesetzt. Nach dem japanischen Angriff auf den US-Flottenstützpunkt Pearl Harbor Ende 1941 waren 120 000 US-Bürger japanischer Abstammung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in Internierungslager gebracht worden. Die USA hatten Angst, sie könnten sich ihrer neuen Heimat gegenüber nicht loyal verhalten. Für die im Jahre 1988 noch lebenden etwa 60 000 ehemaligen Internierten wurden unter Präsident Reagan je 20 000 US-Dollar Entschädigungszahlungen beschlossen.

Laut "Neue Zürcher Zeitung" vom 20. Juni dieses Jahres haben ehemalige amerikanische Kriegsgefangene, die während des Zweiten Weltkrieges in japanischen Großunternehmen als Zwangsarbeiter eingesetzt waren, gegen die US-Niederlassungen dieser japanischen Großunternehmen Entschädigungsklagen eingereicht. Möglich wurden die Klagen durch ein neues kalifornisches Gesetz, das die Verjährung für Entschädigungsforderungen aufgehoben hat.

Man höre und staune: Die US-Unternehmen weisen die Entschädigungsforderungen jedoch entschieden zurück. Die Begründung lautet unter anderem, sie seien keine Rechtsnachfolger der japanischen Unternehmen, die während des Krieges Zwangsarbeiter beschäftigten.

Ich persönlich halte das Versöhnungsfonds-Gesetz von seiner Intention und Ausarbeitung her für wichtig, richtig und gut.

Sehr geehrte Damen und Herren! Klar ist für mich, dass Zuwendungen jeder Art von österreichischer Seite an eine Bedingung zu knüpfen sind, nämlich an die Zusicherung dauerhafter Rechtssicherheit und dauerhaften Rechtsfriedens seitens der USA. – Daher: Keine Sammelklagen, kein Aufrollen rechtskräftig erledigter Entschädigungsverfahren und Eingrenzung der im Raum stehenden Forderungen aus der so genannten Arisierungsfrage – Stichwort: 70 000 Mietwohnungen, Stichwort: Betriebsauflösungen.

Das Versöhnungsfonds-Gesetz ist eine freiwillige, großzügige Geste, das Versöhnungsfonds-Gesetz muss auch dahin gehend verstanden werden. Das Österreich des Jahres 2000 ist auf Grund des Staatsvertrages von Wien 1955 – wir haben es bereits gehört – ein souveräner Staat, der rechtlich gesehen niemandem mehr Reparationszahlungen schuldet.

Der gute Wille der Bundesregierung, der sich im Versöhnungsfonds-Gesetz manifestiert, ist offenkundig. Alle Versöhnungsgesten sind für mich als Schlussstrich unter ein Kapitel der Geschichte des vorigen Jahrhunderts zu verstehen, an dem wir alle nicht aktiv teilhatten. – Nebenbei bemerkt: In der Folge hoffe ich, dass auch jene Länder, die Österreicher als Zwangsarbeiter eingesetzt haben, Versöhnungsgesten setzen werden.

Es hat unser Land, es hat Österreich in den vergangenen 55 Jahren schon sehr viel geleistet, um die Hand zu reichen und Gesten der Versöhnung zu setzen. Es kann dieses Gesten-Setzen nicht ad infinitum fortgesetzt werden. Für mich als Mutter ist es wichtig, unseren Kindern und Kindeskindern keine finanziellen Bürden aus dem vergangenen Jahrhundert weiterzugeben. Die morgigen Generationen sollen den vorangegangenen Generationen in Würde die Hand reichen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

11.15

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Präsident Schaumayer! Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, sind nicht alle offenen Fragen beantwortet und alle Probleme gelöst und ein Höchstmaß an Gerechtigkeit gegenüber allen Opfern der NS-Vergangenheit oder auch eine


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