Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 60

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Darüber hinaus wurde im Unterausschuss mit den Vertretern der Volksgruppenbeiräte diskutiert und schließlich, nach längeren Gesprächen im Menschenrechtsausschuss, die Staatszielbestimmung einvernehmlich beschlossen, wodurch eben eine gute Basis für weitere Maßnahmen geschaffen wird.

Mir persönlich war es darüber hinaus ein besonderes Anliegen, dass diese Staatszielbestimmung einstimmig beschlossen wird. Deswegen sind wir im Zusammenhang mit Formulierungen der Opposition ja auch sehr weit entgegengekommen, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke: Wäre es anders gelaufen, so wäre dies geradezu ein Armutszeugnis für uns alle gewesen. Gerade in solch klaren Angelegenheiten sollte das Parlament eine gemeinsame Linie vertreten. Streitereien über einzelne Wörter mögen ja teilweise ihre Berechtigung haben, handelt es sich hiebei doch um eine sehr sensible Materie. Wenn aber diese Streitereien Mittel zum Zweck werden, nur um Blockadepolitik zu betreiben, dann, muss ich sagen, wäre das gerade in dieser Frage eine Schande für unsere Republik gewesen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Deshalb bedanke ich mich auch bei allen Fraktionen für die Einstimmigkeit.

Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch auf die zentralen Punkte der Staatszielbestimmung eingehen, nämlich auf die Formulierung "autochthone Volksgruppen". Menschen, die einer Minderheit im Staat angehören, sind auf besonderen rechtlichen Schutz angewiesen, und dabei setzt ein wirksamer Minderheitenschutz auch positive Förderungsmaßnahmen voraus.

Die Gleichberechtigung aller Volksstämme wurde schon durch Artikel 19 Staatsgrundgesetz anerkannt. Nach dem Zerfall der Monarchie wurden die auf österreichischem Staatsgebiet lebenden nicht deutschsprachigen Bürger im Staatsvertrag von Saint-Germain unter Schutz gestellt. Blickt man auf diese Entwicklung, so zeigt sich, dass das Minderheitenschutzrecht die autochthonen, also die angestammten ethnischen Gruppen in Österreich zur Zielgruppe hat, also jene ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten, die historisch gewachsen sind, ihr Siedlungsgebiet auf österreichischem Territorium haben und somit einen besonders engen Bezug zu Österreich aufweisen. – Entsprechend meinen vorigen Ausführungen sind ja genau diese Gruppen Bestandteil unserer Identität, sind eine Bereicherung für die kulturelle Vielfalt der Republik Österreich.

Diese Gruppen gilt es vor Ungleichbehandlung zu schützen, sie beim Gebrauch der eigenen Sprache und auch vor allem im Bereich des Unterrichts- und Erziehungswesens zu unterstützen und zu fördern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.20

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, wenn so wichtige Regelungen wie die Staatszielbestimmung zu Gunsten der Volksgruppen, der Vielfalt Österreichs in diesem Sinne, beschlossen durch alle Parteien in das Bundesgesetzblatt kommen. Es war ein mühsames Verhandeln, wir haben tatsächlich um die eine oder andere Wortgruppe gefeilscht, aber das hat bei verfassungsrechtlichen Regelungen schon seine Berechtigung. Das hat ja auch mein Vorredner ausdrücklich anerkannt.

Er hat auch herausgearbeitet, dass es uns besonders wichtig erschienen ist, die Rechte, um die es geht, auf die autochthonen Volksgruppen zu beschränken. Es geht nicht darum, Zufallsgemeinschaften, die sich vorübergehend, oft nur für kurze Zeit in Österreich gebildet haben, bilden oder bilden werden, in den verfassungsrechtlichen Schutz als Volksgruppen im Lande einzubeziehen, sondern es geht darum, alles, was nur irgendwie getan werden kann, für die Volksgruppen zu unternehmen, die sozusagen unser Schicksal in den letzten Jahrhunderten geteilt haben. Und das scheint durch die neue Regelung verfassungsrechtlich abgesichert.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite