Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 80

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Aber ich möchte jetzt noch einmal zurückkommen auf die Initiative der europäischen Parlamente, und wir sind ein europäisches Parlament. Da wurde in der Deklaration ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die Mitglieder der europäischen Parlamente in Staaten, in denen es noch die Todesstrafe gibt, die Bürger dazu aufrufen, Kandidaten bei Wahlen zu unterstützen, die sich öffentlich gegen die Todesstrafe aussprechen. Das ist ein Schritt, der meiner Ansicht nach sehr bemerkenswert ist, und ich meine, auch wir hier in Österreich sollten dem folgen.

Deshalb zuletzt zur Komplettierung der Statistik, die bisher von einigen bereits gebracht worden ist, noch ein Punkt, der auch in unserer Entschließung als letzter Punkt, als Punkt 5, steht und in dem es um die Vollziehung der Todesstrafe an Kindern und Jugendlichen geht. Auch da wieder die USA als Beispiel: Die USA haben es doch tatsächlich geschafft, seit 1990 13 Personen hinzurichten, die zum Zeitpunkt ihrer Tat jugendlich waren. Jugendlich nach unserem Sprachgebrauch, Kinder nach der Sprache der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 13 jugendliche Straftäter wurden seit 1990 hingerichtet!

Es ist kein Zufall, meine Damen und Herren – und das wäre auch gar nicht möglich –, dass es zwei UN-Staaten gibt, die die UN-Konvention für die Rechte des Kindes nicht unterzeichnet haben, nämlich die USA und Somalia. Das geht auch nicht, denn dann wäre das Morden, das Ermorden, das staatlich legitimierte Ermorden von Kindern ja auch nicht möglich.

Deshalb ist dieser letzte Punkt besonders wichtig, und ich hoffe sehr, dass wir in absehbarer Zeit auch Gelegenheit haben werden, insbesondere von Frau Bundesministerin Ferrero-Waldner einen Bericht darüber zu bekommen, wieweit dieses Ersuchen, das wir an sie richten, bei jeder sich bietenden geeigneten Gelegenheit auf die Problematik der Todesstrafe hinzuweisen – und zwar wurde bei der Formulierung vor allem an bilaterale Gespräche und bilaterale Beziehungen zu anderen Staaten gedacht –, auch tatsächlich umgesetzt wurde.

Als Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte kann ich Ihnen nur versprechen: Wir nehmen Entschließungen wirklich ernst. Deshalb werden wir einfordern, dass sich die österreichische Bundesregierung an die Aufträge, die ihr der Nationalrat erteilt, auch hält. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Jäger. – Bitte.

13.49

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon sehr klar ausgeführt, in welch großem Umfang weltweit noch Todesurteile von Seiten vieler Staaten vollstreckt werden. Wie problematisch diese Vorgangsweise ist, weiß man auf Grund der Fehlbarkeit der Gerichtsurteile, weiß man auch wegen der besonderen Grausamkeit, weil es unumkehrbar ist, wenn Menschen zu Tode kommen, wobei sehr oft Unschuldige darunter sind.

Ich denke – ich möchte vor allem auf einen Punkt eingehen –, dass besonders die westlichen Demokratien aufgerufen sind, Vorbildwirkung zu zeigen, speziell für Länder des Südens. Da ist es natürlich besonders problematisch, wenn immer wieder etwa die USA China Vorhaltungen machen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte. Diese Vorhaltungen gehen ins Leere, solange eben in den USA mit einem Rechtssystem, das die Todesstrafe vorsieht, ganz eindeutig ein Standpunkt vertreten wird, der unmenschlich ist, der einer westlichen Demokratie unwürdig ist.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen – das hat auch meine Vorrednerin bereits getan –, dass es angesichts der EU-Osterweiterung besonders wichtig ist, in Europa klare Vorgaben zu machen. Deshalb freut es mich, dass Kollege Caspar Einem in Bezug auf die europäische Grundrechts-Charta auf europäischer Ebene schon ganz klar die absolute Ächtung der Todesstrafe eingefordert hat. Ich denke, das müssen wir nachdrücklich weiterverfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)


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