Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 150

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Bedeutung es hat, wenn eine möglichst große Zahl von Staaten einen gemeinsamen Rechtsbestand hat, wenn es um den Grundrechtsschutz, wenn es etwa um den Schutz vor Diskriminierung, insbesondere von Frauen, geht. Es ist das eines der zentralen Argumente, das bei der Ausweitung und bei der Sicherung von Grundrechten helfen kann. Wenn es gelingt, möglichst viele Staaten ihre Vorbehalte zurückziehen zu lassen, dann ist das eine Hilfe für alle jene, die heute noch in einer schwierigeren Lage sind.

Daher stimmen wir mit Freuden den heutigen Ratifizierungen zu, weil wir überzeugt davon sind, dass das auch anderen und nicht nur den österreichischen Frauen hilft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grabner  – da Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn nicht sogleich die nächste Rednerin aufruft –: Herr Präsident! Weiter geht’s! – Heiterkeit.)

18.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

18.44

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Ursprünglich wollte ich mich bei diesen Tagesordnungspunkten vor allem bei der Frau Außenministerin sehr herzlich bedanken, die mit der Vorlage des Fakultativprotokolls einen wesentlichen Schritt für die Frauenpolitik in Österreich setzt, aber da sie nicht anwesend ist, möchte ich mich beim Herrn Bundeskanzler sehr herzlich für diese Außenministerin bedanken, die mit dieser Vorlage die Frauenpolitik auch weltweit weiterbringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Sie wissen, dass Österreich zwar schon im Dezember 1999 am Internationalen Tag der Menschenrechte unterzeichnet hat – das ist richtig –, Sie wissen, dass die ersten 23 Staaten bereits signiert haben, aber Österreich ist der elfte Staat, der das als Regierungsvorlage auch im Parlament vorlegt und beschließt, womit das Fakultativprotokoll überhaupt erst Geltung erlangen kann. Und das ist, glaube ich, etwas ganz Wichtiges, denn Sie wissen, bei internationalen Protokollen ist es erforderlich, dass die Staaten ratifizieren, damit diese Protokolle eben Gültigkeit erlangen. Es ist so, dass dieses Protokoll doch ganz wesentliche Verbesserungen für die Frauen bringen wird, vor allem im Bereich des Beschwerderechts für Einzelpersonen, aber natürlich haben auch Gruppen von Einzelpersonen einen besseren Zugang.

Ich glaube, dass das Verbot der Diskriminierung wirklich wichtig ist, wichtig ist aber auch, dass, wie mein Vorredner schon gesagt hat, von den einzelnen Ländern Berichte gelegt werden müssen. Ich möchte – obwohl die Kollegen im Grunde genommen schon sehnsüchtig auf das Ende der Sitzung warten – doch positiv herausstellen, dass Österreich jetzt im Juni Bericht erstattet hat, und zwar hat Österreich den Dritten, Vierten und Fünften Bericht vorgelegt.

Ich möchte weiters doch unterstreichen, dass das Komitee Österreich attestiert hat, dass es insgesamt einen äußerst hohen Stand der Wahrung und Förderung der Frauenrechte hat. Ich weiß, dass da auch viele aus Ihrer Partei (in Richtung SPÖ) mitgearbeitet haben, aber ich glaube, wir sollen das sagen, weil gerade von Seiten der Opposition immer wieder behauptet wird, dass Österreich im Bereich der Frauenrechte zurückgefallen sei. Dass das nicht stimmt, zeigt eben auch die Beurteilung des Komitees, das anerkennt, dass in Österreich ganz wesentliche Maßnahmen und Initiativen ergriffen wurden, dass Österreich in allen Projekten, die sich mit Gewalt gegen Frauen und gegen Mädchen befassen, weltweit Vorbildwirkung hat, dass Österreich ganz engagiert ist in der Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels und dass Österreich wirklich eine aktive Rolle bei der Förderung der Frauenrechte im Rahmen der UN gespielt hat.

Ich möchte mich hier zum Schluss wirklich vor allem bei den zahlreichen MitarbeiterInnen Österreichs bedanken, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir das heute hier beschließen können, was in Zukunft hoffentlich Frauen weltweit einen Schritt weiter nach vorn bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.47


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