nehmen dagegen laut Aussagen der Wirtschaftsvertreter beim Budgetgipfel am 1. September 2000 nur befristet?
2. Ab wann sollen die steuerlichen Maßnahmen im Unternehmensbereich aufgehoben werden? Welche dieser Maßnahmen werden von vorn herein zeitlich befristet?
3. Planen Sie ab 2003 eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 34 % auf 31 %, obwohl die tatsächliche durchschnittliche Besteuerung der Unternehmensgewinne mit 18,8 % in Österreich deutlich unter dem Durchschnitt der EU-Staaten (23,6 %) liegt? Welche Kompensationen für die Lohnsteuerpflichtigen sind ab 2003 geplant?
4. Laut Kurier vom 3.9.2000 erklärte Vorarlbergs Landeschef Herbert Sausgruber, dass er bereits in zwei Jahren ein neues Sparpaket des Bundes erwarte, um das Budget längerfristig ausgeglichen zu halten. Er warnt davor, Hoffnungen auf eine breite Steuerentlastung ab 2003 zu wecken. Wie beurteilen Sie diese Aussage eines namhaften VP-Budgetexperten?
5. Inwiefern dient eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes angesichts der extremen Abweichung zwischen dem nominellen Steuersatz und dem tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Durchschnittssteuersatz der Annäherung an ein sozial gerechtes Steuersystem?
6. Planen Sie, die laufenden Kapitalerträge der großen Vermögensbesitzer im Rahmen von Stiftungen lediglich mit 12,25 % zu besteuern und darüber hinaus die Möglichkeit der Anrechenbarkeit dieser Steuervorauszahlungen bei Ausschüttungen zu gewähren, während die Zinserträge der kleinen Sparer weiterhin mit 25 % besteuert werden sollen?
7. In welcher Form und in welchem Ausmaß sollen Veräußerungsgewinne von Stiftungen steuerlich erfasst werden?
8. Durch eine Änderung der Bewertung des Grundvermögens soll ein Mehraufkommen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer von 1 Milliarde Schilling erzielt werden. Trifft es zu, dass sich durch die von den Regierungsparteien beschlossene Schenkungssteuerbefreiung von Sparbüchern die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei größeren Grundvermögen fast beliebig umgehen lässt?
9. Trifft es zu, dass die Kapitalertragssteuer für Sparbücher von Devisenausländern durch das EU-Recht auch für Österreich ohnehin in Kürze erforderlich wird?
10. Trifft es zu, dass die geplante Abschaffung des Investitionsfreibetrages die Ertragschancen von Realkapitalinvestitionen, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, gegenüber spekulativen Geldkapitalanlagen weiter verschlechtern wird?
11. Welche Auswirkungen auf die österreichische Bauwirtschaft und auf den Arbeitsmarkt erwarten Sie durch die Verlängerung der Abschreibedauer von Gebäuden und durch die Kürzungen im Bereich der öffentlichen Investitionen und des Wasserwirtschaftsfonds?
12. Wieso soll eine ‘verbesserte Erfassung von Funktionszulagen’ (wobei offensichtlich Aufsichtsratsvergütungen und Funktionsvergütungen gemeint sind) ein Mehraufkommen von 0,6 Milliarden Schilling erbringen, da diese Vergütungen auch derzeit voll steuerpflichtig sind?
13. Aus welchen Gründen soll der Wegfall des Belastungsprozentsatzes ein Steuermehraufkommen von 4,5 Milliarden Schilling erbringen?
14. Planen Sie die Streichung der begünstigten Besteuerung der nachgezahlten Urlaubsentschädigung?
15. Wenn ja, um wieviel Prozent würde in diesem Fall die steuerliche Belastung der Urlaubsentschädigung eines Angestellten (20.000 Schilling brutto monatlich, 30 Werktage) steigen?
16. Durch den Wegfall der Hälfte des Arbeitnehmerabsetzbetrages ergibt sich für alle lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Steuererhöhung um 750 Schilling jährlich. In welcher Höhe