Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 214

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese restlichen Teile des Gesetzentwurfes sind mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.

Damit ist die zweite Lesung beendet. Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, dies bekunden. – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 64 der Beilagen, das ist der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba, über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Staatsvertrag mit Kuba zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Vertrag einstimmig vom Hohen Haus genehmigt wurde und beschlossen ist. (Abg. Kiss: Wenn es um Kuba geht, sind sie dabei! – Abg. Schwarzenberger: Das sind Gesinnungsgenossen!)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

11. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht (III-43 der Beilagen) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Einkommen von Frauen und Männern in unselbständiger Beschäftigung auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 16.4.1998, E 110-NR/XX. GP (217 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Liegt ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung vor? – Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Debatte und bitte Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl als erste Rednerin zum Rednerpult. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.52

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der uns vorliegende Bericht zur Einkommenssituation von Frauen und Männern in unselbständiger Beschäftigung ist ein sehr wertvolles Dokument, auch wenn er ein sehr ernüchterndes Ergebnis präsentiert. Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern betragen nach wie vor im Schnitt zirka 28 Prozent, und die Ursachen dafür sind in vielen Dimensionen zu suchen. Ich werde jetzt die mir am wichtigsten erscheinenden darstellen und dann versuchen, daraus Konsequenzen abzuleiten.

In erster Linie ist die Berufswahl entscheidend, die ein Mensch in seinem Leben trifft. Da ist festzustellen, dass Frauen sich eher für Berufe in Niedriglohnbranchen entscheiden oder, anders gesagt, aber mindestens genauso richtig, dass in den Branchen, in denen vor allem Frauen arbeiten, die niedrigen Löhne dominieren.

Der zweite Punkt ist die Bildung. In diesem Bericht kommt klar und deutlich zum Ausdruck, dass die Bildung die Einkommensunterschiede minimiert, also ein besonders wichtiges Instrument zur Senkung der Einkommensunterschiede darstellt.

Ein aus meiner Sicht sehr interessantes Detailergebnis ist, dass bereits im Starteinkommen ein Unterschied zwischen Männern und Frauen von 18 Prozent zu Lasten der Frauen besteht, was man eigentlich nur als "Geschlechtsabschlag" bezeichnen kann, den die Arbeitgeber in der Einstufung von Frauen vornehmen.

Ein besonders wichtiger Punkt ist auch, dass Berufsunterbrechungen sehr drastische Auswirkungen auf die Einkommenssituation nach sich ziehen. Es wird in diesem Bericht nachgewie


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