Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 74

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Narkose! Ich bin neugierig, wie es Ihnen geht, wenn Sie aus der Narkose wach werden!), auch nicht eine Sanierung nach dem Florianiprinzip: Sanierung ja, aber nur nicht bei meiner Gruppe!

Genau das, Hohes Haus, war jedoch die Interessenpolitik von gestern. Alle Gruppen hatten sich gerne daran gewöhnt, dass die Republik Österreich alljährlich mehr Geld über sie ausgeschüttet hat, als sie dem Steuerzahler gleichzeitig aus der Tasche zog. Der Staat soll zahlen – und der Staat war in der Interpretation der jeweiligen Gruppe die Gesamtheit aller anderen Gruppen.

Hohes Haus! Viel schlimmer noch als die Höhe der Staatsschuld als solche wiegt die Tatsache, dass dadurch in breiten Kreisen ein Versorgungs- und Anspruchsdenken immer stärker wurde, das – wir merken es heute – jeder Sanierung hemmend im Weg steht.

Der Österreichische Seniorenbund – ich darf wohl sagen: alle weiter blickenden Senioren in Österreich – fühlt sich einer Interessenpolitik in viel weiter gehendem Sinne verpflichtet, verpflichtet nicht nur den Senioren von heute, sondern auch den Senioren von morgen und von übermorgen. (Abg. Dr. Khol: Das sind wir!) Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, der nächsten Generation nicht eine noch größere Last aufbürden zu dürfen. Daher bejaht der Österreichische Seniorenbund grundsätzlich und ausdrücklich die Notwendigkeit einer umfassenden Reform, zu der alle Bevölkerungsgruppen – auch die Pensionisten – ihren Beitrag zu leisten haben, allerdings unter Wahrung gewisser Gleichheitsgrundsätze und sozialer Symmetrie.

Wir bejahen daher, dass der vorgesehene Wegfall von Absetzbeträgen jeweils nur die obersten 25 Prozent der Einkommensbezieher treffen soll: die obersten 25 Prozent der Aktiven und die obersten 25 Prozent der Pensionisten. Mit anderen Worten: 75 Prozent aller Pensionen – alle kleinen Pensionen! – bleiben von den vorgesehenen Maßnahmen unbetroffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir fragen allerdings – und damit greife ich jetzt ein Beispiel aus dem oberen Bereich heraus –, wie es sich mit dem Gleichheitsgrundsatz verträgt, wenn die jährliche Einkommensminderung bei einer Pension von 26 000 S 5 460 S beträgt, bei einem Aktiveinkommen gleicher Höhe aber nur 756 S.

Wenn argumentiert wird, eine Pension dürfe nicht mit einem gleich hohen Aktiveinkommen verglichen werden, da ja Aktive höhere Aufwendungen und Abzüge haben, sei hinzugefügt, dass die vorgesehene Mehrbelastung für Aktive auch für höhere Aktiveinkommen unter 4 000 S bleibt gegenüber Abzügen von bis zu über 8 000 S für Pensionisten.

Hohes Haus! Die Bundesregierung hat zugesagt, im Zuge der parlamentarischen Behandlung noch zum Abschleifen von Ecken und Kanten bereit zu sein. An diesem Abschleifen mitzu-wirken ist der Österreichische Seniorenbund gerne bereit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Bundesminister Gehrer. – Bitte, Frau Bundesminister.

14.54

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Die moderaten Studienbeiträge sind ein erster Schritt zu einer großen Uni-Reform; einer großen Uni-Reform mit einem neuen, einem verbesserten Angebot für die Studierenden, mit einem neuen Dienstrecht, mit der vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten, mit einer Schwerpunktsetzung zwischen den verschiedenen Angeboten.

Da hier verschiedentlich Behauptungen aufgestellt wurden, ist es mir ein Anliegen, vier Klar-stellungen zu treffen.


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