Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 30

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wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Die Bundesregierung denkt heute an das Morgen und saniert jetzt den Staatshaushalt in einer Phase der Hochkonjunktur. Diese Sanierung erfolgt auch in hohem Maße sozial gerecht, weil im Vergleich zu 1999 das untere Einkommensdrittel um 5,5 Milliarden Schilling nachhaltig entlastet wird und daher mehr Kaufkraft zur Verfügung hat. 75 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher werden von dieser Sanierung nicht belastet, und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich wird gesichert.

Ich ersuche daher Sie, werte Mitglieder dieses Hohen Hauses, dem Bundesvoranschlag 2001 im Interesse der Bevölkerung für eine gedeihliche Entwicklung unserer Gesellschaft die Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Die Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP spenden stehend lang anhaltenden Beifall. – Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer beglückwünscht Bundesminister Dr. Grasser.)

11.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Finanzminister für seine Ausführungen vor dem Hohen Hause.

Ankündigung von Anträgen auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe weiters bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen nach § 33 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, und zwar zur Aufklärung der Vorwürfe bezüglich Weitergabe von Polizeidaten an Dritte und der systematischen Bespitzelung durch Angehörige des Sicherheitsapparates und zur Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten.

Es liegt in diesem Zusammenhang das von fünf Abgeordneten geschäftsordnungskonform unterfertigte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

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Darüber hinaus haben die Abgeordneten Dr. Pilz und Genossen ebenfalls nach § 33 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die illegale Weitergabe von Daten aus seinem Ressortbereich und der Organisationsmängel im Bereich der Sicherheitsbehörden, die dazu geführt haben, dass jahrelang unbemerkt personenbezogene Daten an dazu nicht Berechtigte weitergegeben wurden, einzusetzen.

Auch in diesem Falle liegt das Verlangen vor, eine Debatte durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Erstens werden diese Debatten nach Erledigung der Tagesordnung durchgeführt. Zweitens gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der erste Antrag wird begründet, dann kommen alle Fraktionen 5 Minuten zu Wort, hierauf wird der zweite Antrag begründet, und es bekommen wieder alle Fraktionen 5 Minuten Redezeit. Sollten die Antragsteller zustimmen, gäbe es die zweite Möglichkeit, dass beide Anträge hintereinander begründet werden mit je 10 Minuten Redezeit und dann eine gemeinsame Debatte durchgeführt wird.

Ich bitte die Antragsteller, sich in den nächsten Stunden zu überlegen, welche der beiden Varianten gewünscht wird. Ich glaube, wir werden dann so vorgehen: Wenn auf getrennten Debatten beharrt wird, ist getrennt zu debattieren, wenn Konsens über eine gemeinsame Debatte besteht, kann sie gemeinsam durchgeführt werden, nachdem die Anträge jeweils begründet wurden.

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Entschließungsantrag 125/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend einen Bericht der Bun


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