Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 155

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Beschränkungen dieses Rechtes sind zulässig, sind aber vom Bund entsprechend abzugelten. Ob dies in Stufen geschieht oder nicht, ist dabei nicht relevant. Die Rücknahme dieser Regelung stellt daher einen Eingriff in ein Recht des ORF dar, und dieses Recht des ORF ist Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn, der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie unterliegend. Der allfällige Hinweis, meine Damen und Herren, auf öffentliches Interesse geht angesichts eines Individualgesetzes lediglich zu fiskalischen Zwecken fehl.

Drittens: Diese Regelung stellt auch einen politischen Wortbruch dar, sogar einen äußerst pikanten. Ich war selbst in den Verhandlungen dabei. Von der ÖVP hat damals Klubobmann Khol ja gesagt, als FPÖ-Klubobmann Westenthaler vom ORF zulässige Gegenleistungen verlangte, die den österreichischen Kultur- und Filmschaffenden und dem föderalistischen Gedankengut zugute kommen. Der ORF hat dies erfüllt. Abgeordneter Khol ist noch immer Klubobmann der ÖVP, Abgeordneter Westenthaler noch immer der FPÖ. Der einzige Unterschied ist, dass beide nun im ORF-Kuratorium sitzen. – Aber das wird doch wohl nicht der Grund dafür sein, dass sie zu Lasten des ORF ihre damaligen Zusagen brechen.

Viertens: ÖVP-Politiker haben das Rückgängigmachen des Befreiungsausgleiches als "Beitrag des ORF zur Budgetsanierung" bezeichnet. – Merken Sie nicht, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, dass Sie damit den ORF zum Staatsrundfunk machen, den ORF wie ein Ressort der Regierung behandeln? Ihre Argumentationswortwahl verrät Ihre Absichten! (Abg. Dr. Khol: Eine gute Rede!)

Fünftens: Im vergangenen Jahr haben Sie argumentiert, damals bei der Beschlussfassung, dass Sie zustimmen, weil Sie dadurch dem ORF mehr öffentlich-rechtliche Programme ermöglichen. Sie verlangen dies auch noch darüber hinaus jetzt von ihm – gleichzeitig nehmen Sie ihm aber die Mittel dazu weg, um ihn in der Folge dann wieder deswegen zu kritisieren. Wenn ich diese Vorgangsweise als das bezeichnete, was sie ist, würde ich vom Präsidenten einen Ordnungsruf erhalten. Vielleicht erhalte ich ihn auch so, man weiß ja nie. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Khol: Dafür gehörte ein Ordnungsruf, für diese Unterstellung!)

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Manche meinen, in Wirklichkeit ginge es der Regierungskoalition mit dieser Novelle um ein "Strafmandat" an den ORF wegen mangelnder Bereitschaft zur Befolgung der Westenthaler-Interventionsbefehle und sonstiger unzulässiger Regierungskoalitionswünsche.

Den Mitarbeitern und der Geschäftsführung des ORF wünsche ich alles Gute bei der Abwehr dieser Versuche sowie beim Erhalt der Objektivität und Unabhängigkeit des ORF. Unsere Unterstützung haben sie dabei. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Der Peter Schieder hat den Handkuss an die gnädige Frau vergessen! – Abg. Silhavy: Dr. Khol ist auch wieder munter geworden!)

18.00

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mich verblüfft immer wieder die Diskussion darüber, wer wo Bereichssprecher ist oder nicht. – Wir haben uns auch nicht darüber alteriert, Kollege Pumberger, ob Sie Vorsitzender im Gesundheitsausschuss waren oder warum das die Kollegin Povysil war, weil das eben nicht unsere Angelegenheit ist. Das ist wirklich Angelegenheit der jeweiligen Fraktion, in die sich die anderen eigentlich nicht einmischen sollten.

Ich habe mich nicht einmal eingemischt, als Sie sagten, Sie geben Ihren Patienten Medikamente, die in Österreich nicht zugelassen sind. Und Folgendes auch noch: Heroin wird international nicht so sehr zur Schmerzbekämpfung verwendet, sondern ist für die Bekämpfung des Hustenreizes bei Leuten, die an Lungenkrebs erkrankt sind, zugelassen – und das, glaube ich, auch nur in England.


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