Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 197

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Umweltminister Willi Molterer, der jetzt gerade in Den Haag um Ergebnisse und Erfolge zur Erreichung des Kyoto-Zieles ringt, in besonderem Maße zu danken, und es ist ihm dazu zu gratulieren, dass das in Zeiten dieser Sparbudgets gelingen konnte! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.54

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kopf hat behauptet, Vorredner hätten die Bewirtschaftung durch die privaten Waldbesitzer in Kritik gezogen. (Abg. Kopf: Das habe ich nicht gesagt!)

Ich berichtige tatsächlich, dass abgesehen von Abgeordnetem Schwarzenberger, der Ihrer Fraktion angehört, keiner der Rednerinnen oder Redner die privaten Waldbesitzer erwähnt hat, geschweige denn Kritik an deren Bewirtschaftung geübt hat. Diese Mär, Herr Kollege Kopf, sollte eigentlich nicht weiterbetrieben werden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kopf: Das stimmt doch nicht!)

20.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

20.55

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich in diesem Redebeitrag mit dem gleichen Thema wie mein Vorredner, Herr Abgeordneter Kopf, auseinander setzen und auch einiges an Übereinstimmung feststellen können, was die Einschätzung der derzeitigen Vorgangsweise im Bereich der Veränderungen im ALSAG betrifft.

Wir sind ja nicht immer ganz einer Meinung, aber wenn es darum geht, die Auswirkungen dieser Novelle auf die Bundesländer, aber auch auf die gesamte Abfallwirtschaft zu betrachten, dann kommt man wirklich zu dem Schluss, dass diese Novelle kontraproduktiv ist, und zwar in wesentlichen Teilen.

Natürlich bin ich wie Abgeordneter Kopf der Meinung, dass das Ablagern von unbehandelten Abfällen auf unseren Deponien ein Ende haben muss, dass diese Strategie der Vergangenheit, die zu enormen Belastungen der Anrainer geführt hat – und jeder und jede von uns kann aus seinem beziehungsweise ihrem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern Beispiele für solche belastenden, besonders auch geruchsbelastenden Deponien nennen –, geändert gehört, dass diese Deponien nicht mehr so weiterbewirtschaftet werden können, wie es in einer langen unheiligen Tradition geschehen ist.

Was aber nun im Rahmen des Altlastensanierungsgesetzes geschieht, ist eine Herbeiführung einer Verfahrenskonzentration, und zwar in dem Sinn, dass nur mehr einzig und allein die Müllverbrennung das sein soll, was die verschiedenen Bundesländer in ihren Entscheidungen herbeiführen können.

Lassen Sie mich darauf ein bisschen näher eingehen: Ich habe mich als Landesrätin in Tirol damals sehr dafür eingesetzt, dass es Verfahrensvielfalt auch bei der Behandlung von Abfall geben soll, denn nichts bringt einen solchen Sektor weiter und besser weiter als Verfahrenskonkurrenz. Diese Verfahrenskonkurrenz zwischen zum Beispiel einer biologisch-mechanischen Behandlung einerseits und der Müllverbrennung andererseits würde beide Technologien voranbringen und würde auch zum Beispiel kleineren Bundesländern mit noch vorhandenem großen Deponieraum die Möglichkeit geben, einen Schritt in die Zukunft zu tun, und zwar zur biologisch-mechanischen Abfallbehandlung, die jetzt zum Beispiel in Deutschland von vielen Bundesländern angestrebt wird.

Die ALSAG-Novelle begünstigt unzulässigerweise die Schlacke aus der Müllverbrennung, für die kein Altlastensanierungsbeitrag bezahlt werden muss. Genau damit versucht man, das zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite