Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 20

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich habe weiters 12 000 S Beitragszuschuss pro Jahr gesetzlich festgeschrieben, der die Pensionsbeitragslast der unteren Einkommensschichten der Künstler voll kompensiert. Der Deckungsgrad dieses Beitragszuschusses liegt selbst bei der oberen Einkommensgrenze in diesem Gesetz noch immer bei knapp 30 Prozent und beträgt bei den unteren Einkommensgrenzen 100 Prozent.

Weiters wurde der dynamische Kunst- und Künstlerbegriff eingeführt; es wurde heute schon darauf eingegangen. Dieser fußt darauf, dass künstlerische Befähigung einerseits mit einschlägigem Hochschulstudium jedenfalls gegeben ist und dass andererseits künstlerische Tätigkeit und das Schaffen von Werken der Kunst durch eine Kommission beziehungsweise durch eine Berufungskommission festgestellt wurde.

Darüber hinaus – und das ist mir eine besondere Freude, muss ich sagen – ist es nach beinahe 30 Jahren gelungen, den Sozialfonds der Literaten auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Nach 30 Jahren! Ich möchte hier ein Zitat, weil es mich sehr freut, dass es vom Vertreter der LVG abgegeben wurde, und, wie ich meine, eine Autorität und ein Vorbild, was Künstleranliegen und die Verwaltung von Künstlergeldern betrifft, ist, vortragen.

"Die LVG wertet das neue Gesetz als Erfolg bei der sozialen Absicherung der Künstler und zugleich als Notwendigkeit angesichts der damit verbundenen Belastung durch die Versicherungsbeiträge und bezeichnet es weiter als logischen Schlussstrich unter eine Entwicklung, die mit der Sinowatz-Doktrin ,Kulturpolitik ist Fortsetzung der Sozialpolitik mit anderen Mitteln‘ vor 25 Jahren" – vor 25 Jahren! – "eingeleitet wurde."

Ich ersuche Sie daher, meine Damen und Herren Abgeordneten, diesem wichtigen sozialen Fortschritt für die Künstlerschaft Ihre Zustimmung zu geben, damit die mittlerweile Jahrzehnte andauernden Bestrebungen, ein finanzierbares Modell einer Künstlersozialversicherung zu entwerfen, erstmals einer Lösung, die den Betroffenen vor allem in den unteren Einkommensbereichen wirksam zu helfen in der Lage ist, zugeführt werden können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Dr. Pumberger: Na das wird wieder was werden! – Abg. Schwarzenberger: Der neue Staatssekretär ist wesentlich erfolgreicher! – Abg. Haigermoser: Herr Kollege! Die Frage steht im Raum: Wie wird das Pickerl? Die Frage ist noch nicht beantwortet! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Bitte keine so großen "Vorschusslorbeeren", jeder muss die gleichen Chancen haben. – Herr Ex-Staatssekretär, bitte.

9.54

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Haigermoser! Ihre Bemerkungen aus der Bankreihe sind naiv wie immer, und ich werde mich nicht darauf einlassen, sie jemals zu beantworten. (Rufe bei den Freiheitlichen: Das ist ja unerhört! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Kragen steht Ihnen bis zum Hals!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, haben Sie im Ausschuss betont, und da kann ich Ihnen beipflichten. Sie haben diesen Schritt mit Realismus gesehen, und es ist wirklich ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist eine positive Entwicklung, die man anerkennen muss. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Und ich stehe nicht an, dies auch hier von diesem Platz aus zuzugestehen.

Sie haben aber jenen Realismus bewiesen, der Ihnen als Staatssekretär zukommt (Abg. Kiss: Den du nicht gehabt hast!), der sich wohltuend von den unrealistischen Ausführungen der Vorsitzenden des Kulturausschusses unterschieden hat. Zu behaupten, dass mit 1 000 S Pensionszuschuss die Existenz der Künstler abgesichert ist, ist eine Anmaßung, denn mit 1 000 S kann keine Existenz abgesichert werden – geschweige denn in irgendeiner Form eine


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite