Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 144

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Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 7 bezieht.

Da dieser Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich lasse nunmehr über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Genossen betreffend Z 7 abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Z 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 20a bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Z 48 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 59a bezieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 61 bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetz auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (196 der Beilagen): Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich (384 der Beilagen)


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