Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 202

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Jeder Auslieferungsfall ist ein Fall der beklagten Partei. Merken Sie sich das! Was stimmt jetzt wirklich? (Zwischenruf des Abg. Dr. Keppelmüller. ) Ich frage Sie: Wer maßt sich denn, wenn Sie hier bei Immunitätsfällen zwischen "konstruktiver" und "nicht konstruktiver Kritik" unterscheiden, da etwas an?! Sie wollen entscheiden, was konstruktiv beziehungsweise nicht konstruktiv ist? (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ich sage Ihnen: Die Entscheidung beziehungsweise das Urteil darüber trifft nicht die Sozialdemokratie und auch nicht Herr Keppelmüller und seine Genossen, sondern immer noch der Wähler! Der Wähler entscheidet in unserem Lande, ob etwas konstruktiv war oder nicht, und er bestimmt auch die Zusammensetzung dieses Hohen Hauses! (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Ich sage Ihnen noch einmal: Wenn man mit zweierlei Maß messen will, begibt man sich auf gefährliches Glatteis! (Abg. Oberhaidinger: Sie bewegen sich schon darauf!) Es tut wirklich Not, in Immunitätsfragen das eine oder andere zu erörtern, vielleicht sogar in die Richtung, dass wir zivilrechtliche Klagen mit einbeziehen, die wirklich die Existenz gefährden können. Ein Ehrenbeleidigungsdelikt gefährdet keine Existenz; auch das wissen wir alle. Das ist lediglich für die Tagespolitik im Auslieferungsfall interessant. Sie haben damals die Entscheidung, dass in Auslieferungsfällen differenziert wird, herbeigeführt – und unter diesem Manko leben wir!

Ich glaube daher, dass es, wie gesagt, Not tut, dass man sich wirklich einmal damit auseinander setzt, inwieweit und in welchen Fällen die Immunität zu greifen hat, und dann eine gesetzliche Regelung trifft, nach der wir uns zu richten haben – dass man sich jedoch nicht an eine Spruchpraxis hält, die sich je nach Mehrheitsverhältnissen ändern kann und ändern wird. Das ist kein guter Dienst am freien Mandat und an den Abgeordneten! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Sie sind aber eingeladen, mit uns gemeinsam eine neue Regelung zu treffen! Vielleicht kommen wir zu einem konstruktiven Ergebnis! Ich will jedoch nicht, dass die Sozialdemokratie weiterhin den Moralapostel spielt und über "political correctness" Politik zu machen und letztlich über Gesinnungsschnüffelei den politischen Gegner mundtot zu machen versucht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 390 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens der Landesgerichtes St. Pölten vom 6. November 2000, 31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne Art. 57 Abs. 3 BV-G festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag des Immunitätsausschusses anschließen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

12. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 914/00, 31 E Hv 43/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (391 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.


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