Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 188

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SPÖ sind auch nicht viele Abgeordnete da!)  – Habe ich Sie aufgeweckt? (Abg. Donabauer: Bei Klubobmann Kostelkas Rede waren ganze sechs Sozialdemokraten im Saal!)

Der Hinweis darauf, dass die Vorschläge der Volksanwaltschaft im diametralen Gegensatz zu dem stehen, was die Bundesregierung tut, ist wohl überflüssig! Die Bundesregierung hat die Mittel zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sofort gestrichen und arbeitslosen Frauen das Leben in jeder erdenklichen Hinsicht schwer gemacht!

Letzter Punkt: Ich frage mich, wie lange es sich die Bundesregierung noch leisten kann, eine weitere qualifizierte Stimme zu überhören! (Beifall bei der SPÖ.)

21.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.06

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Verehrte Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses! Meiner Vorrednerin scheint entgangen zu sein, dass es sich hiebei um den Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 1999 handelt und dass darin Mängel gerade im Bereich des Sozialministeriums festgestellt wurden, das ja über Jahrzehnte sozialistisch dominiert war! (Abg. Schwarzenberger: In der Berichtszeit war Hostasch Bundesministerin!)

Dessen ungeachtet gebührt den drei VolksanwältInnen und ihren Mitarbeitern der Dank dieses Hauses für deren hervorragende Arbeit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der vorliegende Bericht gibt uns großartigen Einblick in die Vielschichtigkeit, die Bedeutung und den Erfolg der Tätigkeit der Volksanwälte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch in die Probleme, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Deshalb, meine Damen Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt, soll sich die Reaktion dieses Hauses auf Ihren Bericht nicht allein im Dank und in phrasenhaften Unterstützungskundgebungen erschöpfen. Sie sind mit den Auswirkungen der von uns hier beschlossenen Gesetze und Normen für die BürgerInnen konfrontiert. Schon deshalb und weil Gesetze nicht Selbstzweck sind, müssen Ihre Ausführungen – die Ausführungen der Volksanwaltschaft – gerade für die Mandatare dieses Hauses eine wichtige Arbeitsgrundlage sein.

Meine Damen Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt! Sie haben unserem Wunsch gemäß im Anhang Ihres Berichtes eine ausführliche tabellarische Aufstellung Ihrer legislativen Anregungen dargelegt. Dabei handelt es sich um ganz leicht umsetzbare Angelegenheiten, darunter viele Klarstellungen, Informationsrechte, Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit von Behörden, die bereits jetzt ohne Rechtsgrundlage tätig sind. Ich erinnere an die Zivilstreife, die – wie gesagt – ohne rechtliche Grundlage agiert. – Auch solche Kleinigkeiten würden den BürgerInnen im Umgang mit den Ämtern große Erleichterungen bringen.

Meine Damen und Herren! Es geht nicht an, dass viele Forderungen der Volksanwaltschaft seit zehn Jahren und länger immer wieder in den jährlichen Berichten an den Nationalrat aufgelistet und hier im Haus nicht behandelt werden, dass wir die Berichte zwar Jahr für Jahr wohlwollend zur Kenntnis nehmen und in den allgemeinen Lobgesang einstimmen, den Volksanwälten aber keine Erleichterungen in ihrer Arbeit schaffen!

Ich nenne Ihnen zwei Beispiele für Fälle, betreffend welche die Volksanwaltschaft schon seit über einem Jahrzehnt Anregungen an das Hohe Haus richtet: So beträgt die Verjährungsfrist nach dem Amtshaftungsgesetz zehn Jahre, die Verjährungsfrist im bürgerlichen Recht beträgt hingegen 30 Jahre. – Ich sehe da eine krasse Ungleichbehandlung!

Im allgemeinen Verwaltungsverfahren wird zum Beispiel bei Kostentragungen gemäß § 74 AVG Ersatz bei unbegründeten Verfahren erforderlich. Die Volksanwaltschaft hat schon im Bericht Nummer 8 – und heute haben wir Bericht 23! – moniert, dass das geändert werden sollte. Bisher haben wir diese Anregungen jedoch nicht aufgegriffen. – Das sind nur einige wenige Beispiele.


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