Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 166

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die gesamte Gesellschaft; das ist ja der springende Punkt –"überhaupt stellt. – Also diesen Grund kann ich nicht als stichhaltig ansehen." – Zitatende.

Man setzt eben in dem Alter von 18, 19, 20 Jahren kriminelle Handlungen, die entwicklungsbedingt sind und die man später nicht mehr begeht. Auf diesen soziologischen Aspekt ist Rücksicht zu nehmen.

Fuchs sagte weiters: "Als Ergebnis dieser Betrachtung zeigt sich für mich, dass wir mit der Jugendkriminalität in Österreich gut umgehen." – Zitatende.

Das alte Gesetz ist ja vorbildhaft in ganz Europa, das müssen Sie ja auch einmal sagen, Frau Kollegin!

Universitätsprofessor Fuchs weiters: "Es drängt sich für mich da eine Frage aus dem sportlichen Bereich auf: Why change a winning team? Warum soll man in einem Bereich etwas ändern, wo wir sehr gute Ergebnisse erzielen?!" – Und so geht es weiter.

Frau Dr. Loderbauer, Staatsanwältin aus Linz sagte: "Ich wäre grundsätzlich immer noch für eine Beibehaltung des bisherigen Jugendgerichtsgesetzes,  ..."

Dr. Wolfgang Aistleitner, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richter sagte:

"An meinem grundlegenden Einwand gegen die Herabsetzung, wie ich ihn schon im Oktober deponiert habe, hat sich in der Substanz nichts geändert. In der Tat gibt es – wie auch Burgstaller einräumt – keinen zwingenden Grund für diese Herabsetzung. Beim Verweis auf das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz wird verkannt, dass bürgerlich-rechtliche Vorschriften" – nämlich immer wieder der Hinweis von Ihnen auf die Absenkung der Volljährigkeit – "einen ganz anderen Pflichtenkreis umschreiben als strafrechtliche Verantwortlichkeit."

Dr. Gerstberger vom Jugendgerichtshof erkennt keine Notwendigkeit einer Änderung.

Sogar Dr. Moringer von der Anwaltskammer erklärte: Man kann feststellen, dass es keinen einzigen Redner gegeben hat, "der frank, frei und unmissverständlich die Herabsetzung des Alters vom vollendeten 19. auf das 18. Lebensjahr für richtig befand."

Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, Frau Kollegin Fekter: Was hat es für einen Sinn, wenn Sie sich gegen Experten, gegen jene, die sich fachkundig über Jahre hinweg bemühen – auch der Jugendgerichtshof-Präsident hat dazu eindeutige Worte gesprochen –, durchsetzen, nur um einer Emotionalität zu folgen, nur um das umzusetzen, was uns Herr Klubobmann Khol eingangs bei der Präsentation dieses von Fachleuten belächelten Khol-Fekter-Justizprogramms dargelegt hat, nämlich dass man Zeichen setzen muss? Und diese bestehen offensichtlich darin, dass man Leute kriminalisiert und einsperrt, und zwar dort, wo es der Gesellschaft überhaupt nicht gut tut.

Ich weiß, dass Sie heute Geburtstag haben, Frau Kollegin Fekter, ich möchte Ihnen alles Gute dazu wünschen. Aber dieses Gesetz ist jedenfalls nichts Gutes, was Sie sich selbst geschenkt haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.  – Abg. Dr. Fekter: Stimmen Sie zu! Was für ein Geburtstagsgeschenk, wenn Sie zustimmen! – Abg. Mag. Prammer: Es hat alles seine Grenzen!)

18.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

18.40

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Justizminister! Ich habe den Ausführungen des Kollegen Jarolim sehr genau zugehört. Es gefällt mir immer wieder, wenn Kollege Jarolim von der Akzeptanz von strafrechtlichen Normen in der Bevölkerung spricht, dass diese von Akzeptanz getragen werden müssen und so weiter und so fort, und dann nahezu wissenschaftlich versucht, das auszuführen.


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