Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 198

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Meine Damen und Herren! In der gesamten Diskussion um das neue Dienstrecht wird etwas übersehen: Ich möchte nach der Methode der offenen Planung vorgehen. Wir haben eine Struktur vorgelegt, und ich lade alle zur Diskussion zu deren Weiterentwicklung ein! Ich lade alle dazu ein, die wirklich echte Sorge haben und die wirklich etwas verbessern wollen! Was ich hingegen nicht goutiere, sind so genannte Bedenkensträger, solche, die ihre Bedenken vor sich hertragen und mir dauernd erklären, warum etwas nicht geht, die sich in Senatsbeschlüssen einmauern und sagen: Es darf keinen Weg zu einer Verbesserung geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich freue mich, dass hier von vielen Rednern der positive Wille zur Weiterentwicklung bekundet wurde.

Zu der Bemerkung in der Diskussion, dass man Regimekritiker tot machen möchte, Herr Kollege Niederwieser, möchte ich Folgendes anmerken: Sie verwechseln Weisungsrecht mit Aufsichtsrecht. In einer selbständigen Universität wird es kein Weisungsrecht von einem Ministerium geben, aber es wird ein Aufsichtsrecht beziehungsweise eine Aufsichtspflicht geben, denn wir haben immer noch die Aufgabe, verantwortlich zu garantieren, dass die Steuergelder für die Universitäten bestens eingesetzt werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich meine, dass wir diese Entwicklung gemeinsam vorantreiben müssen, und ich lade alle zur konstruktiven Mitarbeit ein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 389 der Beilagen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, Dr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Genossen den bereits zweimal angesprochenen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Artikel I und II bezieht.

Da nur dieser Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, Dr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Genossen sowie unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, seinen Bericht 416 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die Mehrheit fest. Damit ist der Bericht zur Kenntnis genommen.


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