Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 209

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stellung des eingetretenen Schadensausmaßes und liefert die notwendige technische Expertise für die Entscheidung des weiteren Vorgehens nach § 46 Abs. 1.

Zu § 44 Abs. 8 und § 45 Abs. 8:

Beziehen sich Einsprüche gegen die Wahl auf Unregelmäßigkeiten der eingesetzten technischen Komponenten, soll sichergestellt werden, dass bei der Beurteilung der Einsprüche auch die erforderliche technische Expertise berücksichtigt wird.

Zu § 46 Abs. 1:

Der Anwendungsbereich des § 46 wird auch auf die durch § 39 Abs. 7 neu eingeführte Möglichkeit des Abbruchs der elektronischen Wahl durch die oder den Vorsitzenden der Wahlkommission ausgeweitet.

Zu § 48 Abs. 2:

Wie schon in § 34 ausgeführt, erfordert die Möglichkeit des Einsatzes von technischen Komponenten nach dem letzten Stand der Technik eine gesetzliche technologieneutrale Regelung. Das konkret eingesetzte Verfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Verordnung festgelegt. Zur Sicherung der Einhaltung aller Vorschriften des Datenschutzes ist die Anhörung des Datenschutzrates zur Beratung gemäß § 41 Abs. 2 DSG 2000 angeordnet. Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit kann zusätzlich auch eine Bestätigungsstelle gemäß § 19 Signaturgesetz konsultiert werden.

Weiters wird sichergestellt, dass die Teilnahme an der elektronischen Wahl den Studierenden freigestellt bleibt, und bei jeder Wahl auch die Möglichkeit zur konventionellen Stimmabgabe besteht. Damit ist gewährleistet, dass es jeder oder jedem Wahlberechtigten freisteht, ob sie oder er der im Rahmen der elektronischen Wahl notwendigen Verarbeitung ihre oder seine Daten durch die Teilnahme zustimmt, oder die Stimme auf konventionellem Weg abgibt.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Er hat das Wort.

21.04

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Wir werden dem e-voting im Speziellen vorerst nicht zustimmen – ich sage das wiederum in absoluter grüner Friedfertigkeit –, und ich werde Ihnen auch erklären, weshalb nicht.

Es hätte nämlich für Studierende viel zu tun gegeben. Sie wissen, in letzter Zeit wurden zwischen beiden Seiten, Regierung und Studierenden, relativ wenig Freundlichkeiten ausgetauscht. Man hätte den Studierenden mehr bieten können, als alle zwei Jahre einmal von ihrem heimeligen Schreibtisch aus per Knopfdruck wählen zu dürfen, wenn man dabei gleichzeitig beabsichtigt, ihre Mitbestimmungsrechte durch die große Universitätsreform doch empfindlich zu beschneiden. Daran, dass dies beabsichtigt ist, bestehen eigentlich nur wenige Zweifel.

Ich glaube, dass das e-voting – abgesehen davon, dass einige es wieder als Meilenstein des Fortschritts zur Demokratie bezeichnen werden – zur Demokratie keinen substanziellen Beitrag leisten wird. Ein wirklicher Beitrag zur Demokratie wäre jetzt angezeigt, indem man garantiert, dass es über diese Universitätsreform – wie von Frau Bundesminister Gehrer auch versprochen und zugesagt – wirklich einen freien und offenen Dialog über die Zukunft der Universitäten gibt, der auch Studierende einbezieht.

Man fährt auch nicht – wie Klubobmann Khol gemeint hat – mit den Kutschen zur Wahl; das ist nicht das Gegenteil von und die einzige Alternative zu e-voting.


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