Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 237

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haben bis hinein in die letzten Täler eine Versorgung mit Medikamenten und mit Ärzten. Sie vergessen vielleicht manchmal, und auch du, lieber Kurt, mein lieber Freund – ich habe auch keine Hausapotheke, das weißt du –, weißt ganz genau, dass manche Ärzte in entlegenen Tälern und Ortschaften nicht existieren könnten, wenn sie nicht eine Hausapotheke hätten.

Du sagst natürlich, man könnte das über staatliche Regelungen entsprechend abgelten. Ich bin aber doch eher dafür, dass es so gelöst wird. (Abg. Dr. Kostelka: Das glaub’ ich!) Unter 5 500 zu versorgenden Personen trägt sich eine öffentliche Apotheke nicht, das weiß man. Ich habe kürzlich mit Apothekern darüber gesprochen. Daher ist meine Meinung, dass diese Lösung die beste und die günstigste ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. – Bitte.

22.58

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich gerade streichen lassen, weil es schon so spät ist. (Abg. Dr. Khol: Ja! – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Aber auf Grund des nicht vorhandenen Konsenses und weil ich direkt angesprochen wurde, muss ich ganz kurz etwas sagen. Herr Dr. Kräuter! Soll ich Ihnen noch einmal erklären, worum es geht? (Abg. Dr. Khol: Nein, er wird es nicht verstehen! – Weitere Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Nein! Nein!)

Es ist jedenfalls schade, dass es auch heute wieder jemanden gegeben hat, der nur Lobbyistenmeinungen vertreten hat. Den Regierungsparteien ist es um etwas anderes gegangen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

22.59

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf an die Genesis dieser Materie erinnern. Ursprünglich war die gesetzliche Regelung die, dass eine neue Apotheke, wenn sie eröffnen wollte, ein Versorgungspotential von 5 500 zu versorgenden Personen haben musste. Gleichzeitig durfte eine andere Apotheke nicht unter diesen Versorgungsstand fallen.

Der Verfassungsgerichtshof hat Teile dieser Bestimmungen aufgehoben, nämlich jene Bestimmungen, die vorgesehen haben, dass eine Apotheke mindestens 5 500 zu versorgende Personen nachzuweisen hat. Daraufhin ist es zu einer "Bedrohung" – unter Anführungszeichen – der ärztlichen Hausapotheken gekommen, und im Jahr 1998 hat Frau Ministerin Hostasch eine Übergangsregelung für zehn Jahre geschaffen, wonach die ärztlichen Hausapotheken in diesem Zeitraum auf jeden Fall noch bestehen bleiben dürfen.

Ich bin damals hier zum Rednerpult getreten und habe Frau Hostasch prophezeit – das ist nachzulesen, ich habe das Protokoll hier –, dass diese Regelung einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standhalten wird. Der Verfassungsgerichtshof hat prompt ein Prüfungsverfahren eingeleitet, einen Beschluss gefasst und wird sicher in der individuellen Betrachtung oder Behandlung nicht von den verfassungsrechtlichen Bedenken abgehen.

Es ist richtig, dass durch diesen gemeinsamen Antrag Bewegung in die Sache gekommen ist, das möchte ich nicht verhehlen. Es ist eigentlich ein parlamentarisches Glanzstück, und da ist allen zu danken, dass es zu dieser einvernehmlichen Regelung gekommen ist, die alle zufrieden stellt: die Ärzteschaft, die Apothekerschaft und alle parlamentarischen Parteien. Es ist dem Herrn Staatssekretär sehr zu danken. Eine großartige Verhandlungsleistung wurde hier geboten,


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