Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 248

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Bauordnungen der Bundesländer, weil man im Zusammenhang mit einer Ordination, die in einem Hause eingerichtet ist, nicht zwingend vorschreiben kann, dass der Hausbesitzer behindertengerechte Baumaßnahmen zulassen muss. (Abg. Parnigoni: Herr Staatssekretär! Können Sie den Vortrag nicht etwas spannender gestalten?)

Wir haben aber – Sie haben die Gesetzentwürfe vielleicht schon gesehen – für die Gruppenpraxen den behindertengerechten Zugang zwingend vorgeschrieben, und wir haben im Entwurf für das Ärztegesetz in einer österreichweiten Richtlinienverordnung für die Zuteilung von Verträgen die Bewertung des barrierefreien Zugangs für Behinderte als hoch bewertete Maßnahme zwingend vorgesehen. Sie sehen also, dass wir sehr wohl auch da ergebnisorientiert sind!

Schließlich noch eine kleine Korrektur zur Zahl der Versicherungen: Wenn ein Land verschiedene Versicherungen für Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Gewerbliche, Freiberufler, Beamte und Bauern hat, dann darf man wohl zu Recht von ständestaatlicher Organisation sprechen! Die Zahl von 28 Anstalten ist korrekt, weil per Beschluss die PVA der Arbeiter und Angestellten zusammengelegt werden, und die Versicherung der Staatsdruckerei seit 1. Jänner der Gebietskrankenkasse untergeordnet ist. Daher sind es 28. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

23.43

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es gibt viele Gründe, noch einmal über Drogenpolitik zu reden. Wenn ich da ständig den Begriff "Grenzmengenverordnung" und "höhere Strafen" höre, die Sie fordern, dann muss ich sagen: Sie verwechseln, vertauschen oder vermischen das wie in einem Obstsalat mit Coffee-Shops und der Freigabe von Haschisch, wobei nachweislich nicht wahr ist, dass Frau Abgeordnete Pittermann das behauptet hat. Das wurde dementiert, das steht hier schwarz auf weiß, schauen Sie nach! Es ist dringend notwendig, dass wir wirklich noch einmal darüber reden! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Rasinger: Das Problem ist, dass Häupl sie korrigiert hat!)

Zum einen haben Sie wahrscheinlich wirklich nach dem Genuss von Obstsalat, vielleicht mit Alkohol, keine Ahnung, was über Drogenpolitik zu sagen ist, und zum anderen steht uns wahrscheinlich ein ziemlich grauslicher Wahlkampf in Wien zu diesem Thema bevor. Daher bedarf es auch noch einiger Aufklärung.

Wenn ich mir heute Frau Abgeordnete Partik-Pablé angeschaut habe, dann ist aufgefallen, dass ihr ins Gesicht geschrieben war: Hoffentlich werde ich eine solche Blamage, wie ich sie heute bei der Dringlichen erlebt habe, nicht auch bei meinem Anti-Drogen-Wahlkampf in Wien erleben! – Das war in ihrem Gesicht zu lesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Da heute um 15 Uhr versucht wurde, die Angst der Menschen zu schüren, werden Sie am 25. März am Abend zur Kenntnis nehmen müssen, dass das nicht gelungen ist, das kann ich Ihnen jetzt schon verraten! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Achatz. )

Es ist blamabel, dass Sie die Drogenpolitik nur dann aus dem Hut ziehen, wenn Wahlen bevorstehen! Es ist blamabel, dass Sie sich diesem wirklich so sensiblen Thema betreffend den Umgang mit Suchtmitteln – über das zu reden wir uns lange gescheut haben, nun aber sind wir bereit, darüber zu reden, und fordern einen umfassenden Drogenbericht – so unprofessionell und unsensibel nähern! (Zwischenruf des Abg. Dr. Leiner. )

Im "NEWS" von voriger Woche wird aus Kleindiensts Buch "Ich gestehe", Seite 117, zitiert:

"Eine prominente Politikerin ruft mich an. Ein junger Mann aus einer befreundeten Familie war von der Polizei im Burggarten mit Haschisch erwischt worden, einer geringen Menge. ‚Ob ich nicht mit den Kollegen reden könne‘, wegen quasi so einer Lappalie müsse man dem Mann keine Schwierigkeiten machen."


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