Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 68

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aufholen. (Abg. Steibl: Träumerei!) Es würde erleichtert, gesichert werden, und der Arbeitsplatz wäre dadurch wenigstens auf diese Zeit garantiert und gesichert. Wenn es wirklich nicht geht, dann hätte man damit wenigstens eine soziale Absicherung für jene Kolleginnen, die dann nämlich einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hätten.

Diese Forderung wäre familienpolitisch korrekt. Frauen fördern – menschlich und fair. Wie gehen wir jetzt mit diesem Tagesordnungspunkt in dieser Debatte um? – Erstens einmal hat bisher niemand dazu Stellung genommen – ich möchte dies als Erster tun –, und zweitens lehnen die beiden Regierungsparteien diese Forderung ab. Das ist eigentlich traurig, sehr verehrte Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), zumal es eine breite Unterstützung dieser Forderung gibt. Der ÖAAB hat diese Forderung bei seinen Tagungen aufgenommen. ÖAAB-Funktionäre unterstützen diese Forderung bei jeder Gelegenheit: Bundeskongress des ÖGB, Tancsits hat die Parole ausgegeben: Ja, das ist eine sozialpolitisch wichtige Forderung. – Was aber geschieht hier? – Genau das Gegenteil!

Beim ÖGB-Frauenkongress zum Beispiel wurde auch von den ÖAAB-Frauen und den Frauen der christlichen Gewerkschafter diese Forderung vehement verlangt. Heute ist die Nagelprobe, und ich fürchte, Sie werden sie nicht bestehen. Im Ausschuss hat Frau Abgeordnete Haller sogar gesagt, es gäbe keine Zustimmung, weil das für die Wirtschaft nicht zumutbar sei. Also die Wirtschaft hat Vorrang vor Arbeitnehmerinteressen. Das sollte man sich merken!, das sage ich jetzt in Richtung meiner Fraktion. (Beifall bei der SPÖ.) Das sollten wir uns merken! Da werden die Kleinen, Fleißigen und Anständigen einmal mehr verkauft und vergessen.

Die Haltung der Volkspartei – ich habe es schon gesagt – wurde im Ausschuss durch die Abgeordnete Steibl klar ausgesprochen. Ich verstehe es zwar nicht, was sie gemeint hat, als sie gemeint hat, die Frauen würden diskriminiert werden, würde man einen zeitlich längeren Arbeitnehmerschutz und eine längere Beschäftigung für Frauen sicherstellen. Also das ist nicht mehr nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Ich habe gesagt, es ist ein Nachteil ...!) Tut mir Leid, da kann ich nicht mit.

Arbeitsplatzsicherheit und Anspruch auf soziale Unterstützung haben somit bei der Volkspartei auch keinen besonderen Stellenwert – verständlich, denn manche in der Volkspartei meinen, die Frau gehört an den Herd und sonst nirgends hin. (Ruf bei der SPÖ: Alle!)  – Das ist das Problem, sehr verehrte Damen und Herren!

Ich komme zum Schluss: Jene, die im Hohen Haus fortschrittlich denken, sind somit einzig und allein die Sozialdemokraten, und das nicht nur in dieser Frage, und dabei lassen wir uns auch nicht bremsen, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

13.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wochesländer. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

13.00

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Ausführungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen im Ausschuss genauso wie der gemeinsam vorgelegte Bericht der Bundesminister Haupt und Bartenstein über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes zeigen deutlich – das ist Faktum – die hohe Akzeptanz dieser Einrichtung bei der Bevölkerung. Das Ansteigen der Erstkontakte um mehr als ein Drittel beweist zugleich auch, dass bei Ungleichbehandlung oder Diskriminierung eine Bewusstseinsänderung eingetreten ist. Eine Vielzahl – leider noch nicht die Mehrzahl, aber trotzdem eine Vielzahl – von Betroffenen hat Beratung gesucht und ist nicht mehr bereit, zu erdulden oder aus Angst und Scham zu schweigen. Das veranschaulicht auch eindrucksvoll der Praxisteil des Berichtes, in dem Vorfälle angeführt sind, deren Tatbestände aufzeigen, wie haarsträubend manches abläuft.

Es bedarf daher dringendst nicht nur weiterer bewusstseinsbildender Maßnahmen, sondern auch einer ganzen Reihe von Verbesserungen, speziell im Hinblick auf das geltende EU-Recht, dem österreichische Rechtsnormen anzugleichen sind. Die Einrichtung der Regionalanwalt


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