Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 214

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genau definiert werden müssen und nicht in der Verordnung festgehalten werden sollen. (Abg. Kiss: Die Passage war vor drei Jahren völlig identisch ...!)

Ich bin sicherlich nicht allein mit meiner Meinung, dass nicht jeder Beamte der Sozialversicherung, des Gemeindevertreterverbandes, der Gebietskörperschaften in diesen Daten herumsuchen können soll, denn die gehen ihn schlicht und einfach nichts an. Vor allem ist mir auch die Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer etwas unheimlich. Der Ausdruck vom "gläsernen Menschen" ist nicht so polemisch, wie das immer wieder behauptet wird, Kollege Loos!

Was die geplante Erteilung von Meldeauskünften für das gesamte Bundesgebiet betrifft, kann man den in den Erläuterungen aufscheinenden Hinweis, dass es ja auch elektronische Telefonbücher gebe und diese ebenfalls für jedermann zugänglich seien, so nicht gelten lassen (Abg. Kiss: Wir haben es schon verstanden!), denn jedermann weiß, dass es auch eine Reihe von Telefonteilnehmern gibt, die eine Geheimnummer haben und die nicht daran interessiert sind, dass jeder Mensch ihre Nummer kennt und sie bei jeder Gelegenheit anrufen kann.

Eine bemerkenswerte Stellungnahme erfolgt in der Begutachtung vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Es ist nicht gerade harmlos, wenn dort festgehalten ist, dass mit diesem Gesetzentwurf europäisches Recht missachtet wird, weil in diesem Recht klar festgeschrieben ist, dass vertrauliche Daten, die für die Statistik bestimmt sind, nicht für die Verwaltung verwendet werden dürfen. Dies ist umso bemerkenswerter, als gerade die ÖVP immer wieder auf dieses europäische Recht pocht und sich "Europapartei" nennt – wahrscheinlich aber nur dann, wenn es ihr genehm ist und in den Kram passt.

Die Anführung der ZMR-Nummer auf dem Meldeschein – das ist schon angeklungen – ist aus meiner Sicht ebenfalls gänzlich abzulehnen. Ich weiß, wie vielen Menschen dieser Meldeschein zugänglich ist und wie leicht er zu bekommen ist. Jeder, der ihn liest, kennt ab sofort die ZMR-Nummer. Auch das gefällt mir nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sind daher der Meinung, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen gewissen Anschlag auf die Privatsphäre der Bürger darstellt. Daher lehnen wir ihn mit gutem Grund ab.

Ich möchte mich am Schluss an Kollegen Loos wenden, weil er hier Herrn Kollegen Parnigoni unterstellt hat, dass er zwei Jahre geschlafen hätte. Kollege Loos! Herr Kollege Parnigoni hat hier herinnen schon zu einer Zeit gearbeitet, als Sie dieses Haus nur von außen gekannt haben. Ich kann Ihnen sagen, dass er eine gute Arbeit geleistet hat. Wenn ein Abgeordneter neu in dieses Haus kommt, wäre es eigentlich nett und höflich, würde er sich solcher Äußerungen enthalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jung: Wie meinen Sie das? – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )  

22.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

22.35

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorweg einmal: Wer einen Missbrauch begehen möchte, der wird ihn immer begehen, und es wird kein Gesetz geben, das diesen Menschen von einem Missbrauch abhalten kann. Eines muss uns klar sein: Wir leben in einer Demokratie und nicht in einer Diktatur; das füge ich hinzu, weil heute immer wieder die Rede davon ist, dass bespitzelt wird und dass Leute verfolgt werden. Diese Gesetzesänderung, die heute auf dem Tisch liegt, ist eine gute, vernünftige und zukunftsorientierte Sache. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Es liegt heute eine Gesetzesänderung zum Meldegesetz, zum Volkszählungsgesetz und zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zur Beschlussfassung vor, eine Gesetzesänderung, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Datenschutzrates erarbeitet wurde und auch die Zustimmung des Datenschutzrates gefunden hat. Worum geht es dabei? – Durch die vorliegende Gesetzesänderung wird die Schaffung eines


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