Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 228

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2. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres, soziale Sicherheit und Generationen sowie Justiz zu prüfen,

a) welche nachweisbaren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit das deutsche Modell der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs über den Straßenverkehr (Nachweis des Suchtmittelkonsums als Kriterium statt Nachweis der Beeinträchtigung) hat sowie ob und unter welchen Voraussetzungen es auf österreichische Bedingungen übertragen werden kann und dem Nationalrat im Fall der Übertragbarkeit entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen;

b) welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Exekutierbarkeit der bereits bestehenden Suchtgiftverbotes im Straßenverkehr nötig sind und getroffen werden können;

c) welche Schulungsmaßnahmen im Bereich der Exekutive und der ÄrztInnenschaft Voraussetzung eines intensiveren Vorgehens gegen suchtmittelbedingte Gefährdungen der Verkehrssicherheit sind und wie diese inhaltlich und finanziell sicherzustellen sind;

d) welche Maßnahmen, wie etwa Absenkung der Grenze bei Alkoholbeeinträchtigung auf 0,2 Promille oder Verschärfung der Strafpraxis bei wiederholt nachgewiesener Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkoholkonsum, zur Verringerung des Alkoholproblems im österreichischen Straßenverkehr geeignet sind.

3. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, der konsequenten Überwachung der bestehenden Regelungen zu Suchtmitteln inklusive Alkohol im Straßenverkehr künftig höchstes Augenmerk zu widmen, insbesondere und zu diesem Zweck die Verbesserung der technischen Ausrüstung in Angriff zu nehmen und dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Exekutivbeamten in umfassender Weise die nötigen Kenntnisse über das Erkennen einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel und das entsprechende Verhalten im Verdachtsfall vermittelt wird sowie den Exekutivbeamten eine praxistaugliche Checkliste sowie in der Praxis erprobte, verlässliche und aussagekräftige Tests zur Konkretisierung eines Anfangsverdachts auf Suchtmittelbeeinträchtigung zur Verfügung zu stellen und hiezu die nötigen Entscheidungen vorzubereiten.

4. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur umfassende Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren einer Suchtmittelbeeinträchtigung beim Lenken von Kraftfahrzeugen und zur Prävention des Lenkens von Fahrzeugen in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand zu setzen.

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Meine Damen und Herren! Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann haben wir ein effizientes Paket zur Hebung der Verkehrssicherheit geschnürt!

Ihr Antrag ist dazu nicht tauglich. (Beifall bei den Grünen.)

23.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurt Eder. – Bitte.

23.35

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Im Verkehrsausschuss haben wir mehrere Fragen beraten, die sich mit Verkehrssicherheit beschäftigten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal erwähnen, dass trotz der Senkung der Zahl der Verkehrsunfalltoten auf 995 Verkehrstote im Vorjahr die Unfallzahlen in Österreich im internationalen Vergleich noch immer viel zu hoch sind und daher dringend weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Öster


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