Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 242

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Es wurde im Ausschuss auch eine sehr interessante und, wie ich glaube, sehr faire Diskussion über die Erhöhung der Griffigkeit von Straßen geführt. Wir alle wollen das, das wissen wir. Aber es geht auch um einen optimalen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Ich denke, den Weg, den unsere Ministerin in dieser Frage geht, nämlich Schwerpunktmaßnahmen auf Unfall-Spots zu senken, ist eine sehr lobenswerte Vorgangsweise, um Unfälle zu verhindern und somit auch Menschenleben zu retten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Knerzl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.33

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Durch die starke Zunahme von Leichkraftfahrzeugen – so genannten Microcars – wird es notwendig, eine Gesetzesnovelle zu schaffen, die die Rahmenbedingungen zum Betrieb dieser Fahrzeuge möglich macht. Diese Fahrzeuge sind hauptsächlich für Pendler im Nahverkehr, die vorher meistens auf die Benutzung des Mopeds angewiesen waren, geeignet. (Abg. Dr. Lichtenberger: Nein!) Für diese Bevölkerungsgruppe stellt dieses Leichtfahrzeug eine tolle Erleichterung dar.

Die Kritik an dieser "Microcar-Novelle" mag in vielen Bereichen berechtigt sein, doch überwiegen die Vorteile. 80 000 dieser Kraftfahrzeuge sind zurzeit auf dem Markt, und die Lenker haben beim Kauf darauf vertraut, dass sie nach vollendetem 24. Lebensjahr ohne Führerschein damit fahren können. Daher muss für sie eine Übergangsregelung bis 1. Juli 2001 gelten. Nach dem 1. Juli wird es erforderlich sein, eine praktische und theoretische Ausbildung zu absolvieren.

Die Kritik, Microcars wären reine Alkohol-Vehikel oder Führerscheinersatz-Vehikel, geht ins Leere, weil bereits heute im § 32 des Führerscheingesetzes verankert ist, dass verkehrsunzuverlässigen Personen das Fahren auch mit Microcars und Mopeds untersagt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

0.35

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich in meinem Debattenbeitrag nur mit den Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion beschäftigen – aber ein paar einleitende Bemerkungen sind jetzt unumgänglich.

Kollege Haigermoser hat meinen Antrag richtig zitiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht entschuldigt sich er für den Pirklhuber!) Der Antrag ist meiner Meinung und auch der Meinung der grünen Fraktion nach so, wie er gestellt wurde, nach wie vor sinnvoll. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass momentan in Europa eine sehr interessante Diskussion zum Thema "Kriminalisierung von Cannabis" stattfindet. (Abg. Ing. Westenthaler: ... freigeben? Sehr "gut"!) Die Schweizer Grenzen werden Ihnen bekannt sein. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Sie können nach Belgien schauen; Sie können auch nach Portugal schauen. All diese Länder sind zu der Auffassung gelangt, dass eine Kriminalisierung von Personen, die Cannabis konsumieren, weder medizinisch noch gesellschaftlich bedingt sinnvoll ist, und gehen einen klaren Weg in der Drogenpolitik, indem sie eben trennen und differenzieren. Dazu stehen wir, keine Frage, und das werden wir auch in Zukunft tun! – Das ist die eine Geschichte. (Abg. Kiss: ... beim Autofahrer, wenn er Drogen nimmt!)

Der zweite Punkt ist: Die Differenzierung, dass man auf der einen Seite vom Konsum spricht und dass man das auf der anderen Seite mit dem Straßenverkehr in Verbindung setzt, ist schon relativ weit hergeholt. Wenn Sie auf eines der berühmten Zeltfeste gehen, dort entsprechend über den Durst trinken und drei Tage später mit dem Auto fahren, wird niemand ein Problem damit haben, weil es eben um die Beeinträchtigung im Straßenverkehr geht. Das ist ja wohl der


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