Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 122

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Im Fall des Schönbrunner Bades geht es nicht nur um Wertschöpfung, sondern natürlich auch um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung der davon betroffenen Bezirke.

Kurz zur Vorgangsweise: Das Bad gehört der Schlossbetreibergesellschaft. Es gab einen Pächter, der aber verstorben ist. 1999 ist das Bad geschlossen worden. Der Investitionsbedarf, um das Bad wieder hygienisch auf Vordermann zu bringen, damit es wieder geöffnet werden darf, beträgt rund 25 Millionen Schilling. Ein weiteres Problem sind sehr hohe Abwasser- und Wassergebühren. Andere Wiener Bäder haben ganz andere Tarife. Mit den Tarifen, mit den Normaltarifen sozusagen, mit denen der alte Pächter arbeiten musste, kann man das Bad praktisch überhaupt nicht kostendeckend führen beziehungsweise findet sich vor allem kein neuer Pächter.

Das Problem ist: Nach der Petition des Abgeordneten Erwin Rasinger zur Rettung des Schönbrunner Bades, für die 1 000 Unterschriften aus umliegenden Bezirken gesammelt worden sind, hat dann der Kompetenzlauf begonnen. Der Bund ist nicht zuständig, aber das Land, also die Stadt Wien, die eigentlich der Nutznießer wäre, weil es dem Wohl der Wiener Bürger zugute kommt, sagt: Wir haben kein Geld, wir sind nicht zuständig, das ist eigentlich Bundessache!

So geht das nun schon seit einigen Monaten hin und her. Die Petition wurde im Mai 2000 eingebracht, und bis heute gibt es dazu keine klare Stellungnahme. Deswegen wurde im Ausschuss ein Entschließungsantrag eingebracht, damit wenigstens ein weiteres kleines Zeichen gesetzt wird. Damit wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Stadt Wien die Abwasser- und Wassergebühren entsprechend senkt, wie das bei anderen Bädern in Wien der Fall ist.

Dieser Entschließungsantrag liegt uns jetzt vor. Es wäre theoretisch auch der Finanzminister bereit, Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, wenn die andere Hälfte anders aufgebracht wird, sei es durch die Betreibergesellschaft oder anders.

Ich möchte abschließend nur Folgendes sagen: Es wird sich zeigen – es wurde jetzt sehr viel über die Sensibilität des Herrn Bürgermeisters Häupl gesprochen, über die Sensibilität im Umgang mit den anderen Parteien –, wie die Handhabung dieses Ersuchens in der Praxis ausschaut, wenn es um einen Bezirk geht, der eben nicht gerade zum Kerngebiet der Sozialisten zählt, ob da trotzdem zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen in den davon betroffenen Bezirken eine Kleinigkeit – sozusagen entsprechend dem Ausmaß, das bei den anderen Wiener Bädern üblich ist – getan wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Staatssekretärin Rossmann. – Bitte.

17.46

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um auf die Abgeordnete Haidlmayr zu replizieren. Es tut mir Leid – aber vielleicht ist es auch eine Bringschuld meinerseits –, Ihnen, Frau Abgeordnete Haidlmayr, sagen zu müssen, dass Sie nicht auf dem neuesten Informationsstand sind.

Ich gebe Ihnen schon Recht: Österreich hat insgesamt einen sehr, sehr großen Nachholbedarf – das beginnt im öffentlichen Bereich und geht bis hin zu den Tourismusbetrieben, zum Bereich Hotellerie und Gastronomie –, was den Ausbau von rollstuhlgerechten Zugängen zu Gastlokalen, zu Hotelzimmern und so weiter betrifft.

Wir haben aus diesem Anlass zusammen mit dem Sozialministerium schon vor über einem halben Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um in Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen einen Katalog zu erarbeiten, der den Titel "Behindertengerechtes Bauen und Ausstattung von Tourismusbetrieben – Hotel und Gastronomie" hat.

Ich war vor kurzem bei einer Hoteleröffnung und war erschüttert darüber, wie wenig Information eigentlich vorhanden ist. Man hat mir ein angeblich behindertengerechtes Zimmer gezeigt, und


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